Urteil gegen IS-Rückkehrerin Lange Haftstrafe nach Anschlagsplänen in Deutschland
Das Oberlandesgericht Celle verurteilt eine Frau wegen Mitgliedschaft beim IS. Sie soll an einem Anschlagsplan auf ein Musikfestival in Deutschland beteiligt gewesen sein.
Das Oberlandesgericht Celle hat die 34-jährige Marcia M. aus dem Raum Salzgitter wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen verurteilt. Sie erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.
Sie soll 2016 in Anschlagsplänen des IS auf ein "nicht näher identifiziertes Musikfestival" beteiligt gewesen sein. Um welches es sich handelt, sei laut des Gerichtssprechers unklar, möglicherweise handelt es sich allerdings um eines in der Nähe von Hildesheim oder in der Nähe von Frankfurt. Teil der Planungen seien Angriffe mit Schnellfeuergewehren des Typs Kalaschnikow oder mit Sprengstoff gewesen.
M. soll 2015 mit ihrem Ehemann nach Syrien ausgewandert sein, um sich am Kampf um die Errichtung eines religiös-fundamentalistischen Kalifats zu beteiligen. Während ihr Ehemann als Kämpfer eingesetzt wurde, führte sie den Haushalt und übersetzte propagandistische Schriften. Dafür erhielt M. monatlich rund 50 US-Dollar vom IS.
Terroristinnen als vermeintliche Ehefrauen gesucht
Zusammen mit anderen Frauen sollte sie für einen terroristischen Anschlag in Deutschland Frauen finden, die den Attentätern Unterschlupf gewähren, sie heiraten und ihnen so bis zur Anschlagsbegehung eine unauffällige Legende verschaffen sollten.
M. trat zudem einem IS-Frauen-Bataillon bei, absolvierte eine Schulung zur Herstellung von Sprengstoff und stellte Sprengstoffgürtel her. Im Oktober 2017 ergaben sich die Angeklagte und ihr Ehemann kurdischen Truppen. Seitdem befand sich Marcia M. in verschiedenen Lagern in Gewahrsam. Im Oktober 2022 wurde sie zurück in die Bundesrepublik gebracht und befindet sich hier seitdem in Untersuchungshaft.
Die Vorwürfe hat M. weitgehend eingeräumt. Ihr Geständnis wurde zwar strafmildernd berücksichtigt, allerdings konnte sie dem Gericht keine Unrechtseinsicht oder Reue vermitteln. Zudem fielen die Dauer der Mitgliedschaft, zahlreiche Betätigungshandlungen der Angeklagten und der Umstand ins Gewicht, dass sie in die konkrete Vorbereitung des geplanten Anschlags in Deutschland eingebunden war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Mitteilung des OLG Celle vom 4. September 2023 per E-Mail
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