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Region Hannover: Wolf darf vorläufig nicht geschossen werden


Ausnahmegenehmigung ruht
Wolf darf vorläufig nicht geschossen werden

Von t-online, cch

25.10.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0260170063Vergrößern des BildesWolf auf Nahrungssuche (Symbolfoto): In der Region Hannover war ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden. (Quelle: Martin Wagner/imago images)
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Mit einer Ausnahmegenehmigung durfte der Problemwolf in der Region Hannover erlegt werden. Doch nun ist diese erstmal auf Eis gelegt.

Der Wolf in der Region Hannover, der zum Abschuss freigegeben war, darf vorläufig nicht erlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch entschieden. Damit reagierte das Gericht in einem sogenannten Hängebeschluss auf den Eilantrag einer Naturschutzvereinigung. Diese hatte Widerspruch gegen die Anfang Oktober erteilten Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes eingelegt. Über den Widerspruch ist gerichtlich noch nicht entschieden worden, aber er hat nun eine aufschiebende Wirkung.

Zur Begründung führte das Gericht aus: Es sei eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich. So solle verhindert werden, dass durch den Vollzug der Abschussgenehmigung vollendete Tatsachen geschaffen werden – bevor über den gerichtlichen Eilantrag entschieden worden ist.

Wolfsabschuss: Es soll sich um Wolfsrüde GW950m handeln

Seit Anfang Oktober durfte ein gewisser Personenkreis mit Jagdlizenz einen bestimmten Wolf erlegen. Die Region Hannover hatte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Es soll sich bei dem Wolf um den Wolfsrüden GW950m handeln, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen getötet haben soll. Insgesamt soll das betroffene Tier für 59 Tierrisse verantwortlich sein.

Es habe laut der Region Hannover wiederkehrendes, erlerntes und problematisches Rissverhalten gezeigt. Das Tier gehöre zu einem größeren Rudel; auch andere Wölfe des Rudels durften im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Rissen geschossen werden. Mitte Oktober war bereits ein Wolf geschossen worden – allerdings handelte es sich dabei um ein weibliches Tier.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 25. Oktober 2023 (per E-Mail)
  • bekanntmachungen.region-hannover.de: Ausnahmegenehmigung Wolf
  • hannover.de: Region Hannover erteilt Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme
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