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Hannover: Wolf GW950m darf nicht getötet werden – Region Hannover reagiert


Region Hannover
Problemwolf darf nicht getötet werden

Von dpa, t-online, cch

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 3 Min.
WolfVergrößern des BildesEin Wolf (Symbolbild): In der Region Hannover trieb ein Wolfsrüde sein Unwesen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa)
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Anfang Oktober war er noch zum Abschuss freigegeben, seit Ende Oktober zunächst nicht mehr. Wie geht es mit dem Wolfsrüden GW950m nun weiter?

Der Wolfsrüde GW950m beschäftigt weiter die Region Hannover. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Hannover dem Eilantrag einer Umweltorganisation stattgeben und entschieden, dass das Tier nicht getötet werden darf. Das Gericht hat somit eine zweite von der Region Hannover erteilte Abschussgenehmigung für den Wolf gekippt. Wie es am Mittwoch mitteilte, sah die Kammer nicht die Annahme gegeben, dass der Wolf künftig noch weitere Weidetiere töten könnte.

Binnen zwölf Monaten vor der zuletzt am 4. Oktober erteilten Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss wurden dem Wolf demnach nur zwei Risse zugeordnet – zuletzt im Januar 2023. Laut dem Gericht fehlten damit "ausreichende Anhaltspunkte" für die von der Region Hannover getroffene Schadensprognose.

Wolfsabwehr: Schutzzäune seien "zumutbare Alternative"

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass es mit wolfsabweisenden Zäunen eine "zumutbare Alternative" zur Tötung des Tieres gebe – obwohl der Wolf zuletzt für einen Riss einen rund 100 Zentimeter hohen Elektrozaun überwunden hatte. Dass GW950m nur wenige Risse zugeordnet werden konnten, spreche dafür, dass er sich hauptsächlich von Wildtieren ernähre, nicht von gerissenen Nutztieren. Gegen den Beschluss kann die Region Hannover Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, hat die Untere Naturschutzbehörde aber entschieden, die Ausnahmegenehmigung nun zurückzuziehen. Eigentlich wäre diese bis zum 29. Februar 2024 gültig gewesen. Stattdessen werde auf die von der Umweltministerkonferenz beschlossene Neuregelungen gesetzt.

"Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass die Rechtsgrundlage für die Entnahme von Wölfen dringend verbessert werden muss", sagt Regionspräsident Steffen Krach. "Aktuell investieren die unteren Naturschutzbehörden viel Zeit und Arbeit in komplexe Ausnahmegenehmigungen, die am Ende trotz aller Abwägung nicht rechtssicher sind und nicht vollzogen werden können."

Umweltminister haben schnelleren Abschuss beschlossen

Der von der Umweltministerkonferenz beschlossene zukünftige Umgang mit Wolfsabschüssen hatte auf die Entscheidung der Kammer keinen Einfluss, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss sieht vor, dass problematische Wölfe künftig deutlich schneller als bisher getötet werden können.

In Gebieten mit einem erhöhten Rissaufkommen soll bereits eine Abschussgenehmigung möglich sein, sobald ein Wolf einen Schutzzaun überwindet und Weidetiere reißt. Diese soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Riss gelten, wie es in einer Mitteilung heißt. Der Abschuss soll dabei im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide möglich sein.

Die Region Hannover ist laut Regionspräsident Krach eine der am stärksten von Wolfsrissen betroffenen Regionen in Niedersachsen. "Wir werden deshalb alle neu geschaffenen Möglichkeiten nutzen, um in begründeten Einzelfällen Wölfe zukünftig schneller zu bejagen und uns weiterhin für ein regionales Bestandsmanagement einsetzen", kündigte Krach an.

Der Problemwolf soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen getötet haben. Er gehört zu dem Burgdorfer Rudel. Bei einer ersten Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tieres im Januar 2023 hatte das Verwaltungsgericht noch anders entschieden. Zwar war der Abschuss wegen eines Eilantrages erst aufgeschoben worden, das Gericht hatte den Abschuss dann aber doch genehmigt. Allerdings war die Abschussgenehmigung schon wenige Stunden nach der Entscheidung des Gerichtes ausgelaufen. Deshalb kam es nun zu einem neuen Antrag.

Verwendete Quellen
  • verwaltungsgericht-hannover.de: "Eilantrag gegen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfs erfolgreich"
  • Telefonat mit einem Sprecher des Verwaltungsgerichts Hannover
  • Anfrage bei der Region Hannover
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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