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Techniker Krankenkasse in Niedersachsen: Mehr Behandlungsfehler vermutet


Beschwerden bei Krankenkasse
Niedersachsen melden mehr vermutete Behandlungsfehler

Von t-online, mkr

13.05.2025 - 11:36 UhrLesedauer: 1 Min.
Ärzte operieren in einem OP-Saal (Symbolbild): In Hamburg vermuten so viele TK-Versicherte wie nie zuvor einen Behandlungsfehler.Vergrößern des Bildes
Ärzte operieren in einem OP-Saal (Symbolbild): In Niedersachsen mehren sich die Hinweise auf Fehler bei medizinischen Behandlungen. (Quelle: Georg Wendt/dpa)
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Immer mehr Patienten in Niedersachsen vermuten einen Behandlungsfehler. Vor allem in zwei Bereichen werden besonders viele Fälle gemeldet.

In Niedersachsen ist die Zahl der bei der Techniker Krankenkasse gemeldeten Behandlungsfehler im Jahr 2024 auf 549 Fälle gestiegen – das sind rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr (518 Fälle). Besonders häufig betrafen die Beschwerden chirurgische Eingriffe, Zahnmedizin und Gynäkologie.

Fast jede dritte Meldung (32 Prozent) betraf chirurgische Behandlungen – das entspricht 176 Fällen. Dahinter folgt der Bereich Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 88 Meldungen (16 Prozent). Insgesamt entfallen damit fast die Hälfte aller Verdachtsfälle auf diese beiden Fachrichtungen.

TK fordert verpflichtende Meldung aller Fehler

Weitere häufig genannte Bereiche sind Geburtshilfe und Gynäkologie (acht Prozent), Allgemeinmedizin (sieben Prozent), Orthopädie (sechs Prozent), Augenheilkunde und Innere Medizin (jeweils fünf Prozent) sowie Neurologie und Psychiatrie (drei Prozent).

Die TK sieht Handlungsbedarf: Viele Fehler würden nie gemeldet. "Wir gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus", sagt Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen. Sie fordert eine gesetzliche Meldepflicht für alle medizinischen Einrichtungen. Nur so lasse sich systematisch aus Fehlern lernen und die Versorgung verbessern.

Rechtliche Unterstützung für Betroffene

Viele Betroffene wüssten nicht, dass sie sich bei einem Verdacht an ihre Krankenkasse wenden können. Übernimmt die TK den Fall, trägt sie zunächst die Kosten – auch für medizinische Gutachten.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, können sich Betroffene später anschließen oder selbst klagen. Solche Verfahren ziehen sich häufig über Jahre hin. In Einzelfällen kann es über 15 Jahre dauern.

Verwendete Quellen
  • tk.de: Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse vom 5. Mai 2025
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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