Bremen Bremen beschließt Corona-Verordnun: Weitere Lockerungen
Das Bundesland Bremen hat vor dem Hintergrund niedriger Corona-Inzidenzwerte und steigender Impfquoten weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Die am Dienstag vom Senat beschlossene 28. Coronaverordnung hebt mit Wirkung zum 2. August unter anderem das Abstandsgebot in Kindertagesstätten und Schulen auf.
Die Maskenpflicht gilt zwar weiter in Geschäften, im Öffentlichen Personenverkehr, an Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen. Allerdings entfällt sie in sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder durch Besuchsverkehr zugänglich sind, sofern dort ein geeignetes Schutz-und Hygienekonzept vorliegt. Ausgenommen davon sind aber unter anderem Gerichte.
Die Verordnung könne erst wirksam werden, nachdem sich die Bremische Bürgerschaft damit befasst habe, teilte der Senat nach seiner Sitzung am Dienstag mit. Die Verordnung solle anschließend am 2. August in Kraft treten.