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Streit in Hannover beigelegt: Schulen dürfen 200 Lustfilter bestellen


Für "sichere Schulen"
Streit um Luftfilter an Hannovers Schulen beigelegt

Von dpa
Aktualisiert am 03.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Luftfilter steht in einem Klassenraum (Archivbild): Auch in Hannover werden 200 Luftfilteranlagen für Schulen bestellt.Vergrößern des BildesEin Luftfilter steht in einem Klassenraum (Archivbild): Auch in Hannover werden 200 Luftfilteranlagen für Schulen bestellt. (Quelle: Bernd Friedel/imago-images-bilder)
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Stadt und Land haben sich darauf geeinigt, dass Hannovers Schulen 200 Luftfilteranlagen bestellen dürfen. Zuvor hatte es Diskussionen um die Anschaffung gegeben.

Im Streit um Luftfilter an Schulen in Hannover haben sich Stadt und Land geeinigt. Damit stehe der geplanten Anschaffung von zunächst 200 mobilen Luftfiltergeräten für schlecht belüftete Klassenräume nichts mehr entgegen, sagte Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay.

Auch Infektionsschutzampeln könnten erprobt werden, ergänzte der Grünen-Politiker. "Die Vereinbarung und Klärung zwischen Kultusministerium und Landeshauptstadt gibt uns als Kommunen die notwendige Planungssicherheit." Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) erklärte: "Sichere Schulen sind unser gemeinsames Interesse."

Kritik an bisherigem Lüftungskonzept

Zuvor hatte das Ministerium das Vorgehen der Stadt kritisiert, Fenstersperren in Klassenräumen wieder zu installieren, um so Belüftungsmöglichkeiten zu verringern und die Förderung für Luftfilter zu erhalten. Ein Ministeriumssprecher meinte dagegen, es sei fraglich, ob eine Förderung für solche Räume überhaupt möglich wäre. Im vergangenen Jahr war in den betreffenden Räumen für Frischluft gesorgt worden, indem Kippsperren an den Fenstern entfernt wurden.

Inzwischen erzielten die Landeshauptstadt und das Kultusministerium aber Einigkeit bei der praktischen Auslegung der Förderrichtlinie für die Ausstattung von Klassenräumen mit mobilen Lüftungsgeräten, wie es in einer Mitteilung hieß.

Manuelles Lüften in den Pausen

Geklärt werden musste, welche Räume förderfähig sind – konkret ging es darum, ob Räume auch dann förderfähig sind, wenn sie grundsätzlich belüftet werden können, dies aber den Unterricht stört, weil die Schülerinnen und Schüler während des regelmäßigen Lüftens ihren Platz verlassen müssen. In diesen Fällen gelten die Räume den Angaben zufolge als unzureichend zu lüften, also können Luftfilter beschafft werden.

In Hannover werden daher für die Klassenräume vom ersten Obergeschoss an, in denen das vollständige Öffnen großer Fensterflügel den Unterricht stört, mobile Lüftungsgeräte angeschafft. Vor und nach dem Unterricht und in Pausen "kann und muss nach wie vor manuell gelüftet werden".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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