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Klimastiftung MV: Streit um Auskunftspflicht geht weiter


Schwerin
Klimastiftung MV: Streit um Auskunftspflicht geht weiter

Von dpa
26.04.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In der Auseinandersetzung zwischen der umstrittenen Klimastiftung MV und mehreren Klägern bleiben die Fronten verhärtet. Es geht um genauere Informationen zur Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 durch die Stiftung. Am Montag hatte das Landgericht Schwerin in einem zweiten Urteil zur Auskunftspflicht im Sinne des Klägers - eines Journalisten der Zeitung "Welt" - entschieden. "Wir legen Rechtsmittel ein", hieß es am Dienstag von einer Sprecherin der maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanzierten Stiftung.

Wie ein Sprecher des Landgerichts erläuterte, hatte die Kammer am Montag ein Versäumnisurteil wegen des Fernbleibens der Stiftungsvertreter von der Verhandlung gefällt. Darüber hinaus wurde mit dem Verweis auf die Entscheidung von Anfang April bestätigt, dass die Klimastiftung der Auffassung des Gerichts nach verpflichtet ist, genauere Angaben über den zur Umgehung von US-Sanktionen gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb preiszugeben.

Die Stiftung legte Einspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung ein. Weil es sich um ein Versäumnisurteil handelt, wird die Klage erneut vor dem Landgericht Schwerin verhandelt. Zuvor hatte dieses über eine ähnliche Klage der Transparenz-Plattform "Frag den Staat" entschieden, hier ging die Klimastiftung vor dem Oberlandesgericht in Berufung. Wann eine Verhandlung stattfinden wird, ist in beiden Fällen noch unklar.

Die Grünen im Nordosten sehen in dem erneuten Urteil und der Reaktion darauf ein weiteres schlechtes Zeichen: "Mit seiner Erklärung, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, versucht Erwin Sellering erneut aktiv die Aufklärung der Verstrickungen zwischen der Landesregierung und Gazprom zu verschleppen oder gar zu verhindern", sagte die Landesvorsitzende Weike Bandlow. Ihr Co-Vorsitzender Ole Krüger forderte gar - sollte dies anhalten -, dass Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vorstand der Stiftung abzuberufen.

Am vergangenen Freitag hatte Stiftungs-Chef und Ex-Ministerpräsident Sellering eine Erklärung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb veröffentlicht. Den Darstellungen nach haben Angestellte der Stiftung nie an der Pipeline gearbeitet. Es sei zudem kein Geld aus den für die Klimaschutztätigkeit gedachten Stiftungsmitteln - rund 20 Millionen Euro - in die Pipeline geflossen.

Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung wurden laut Sellering vor allem Dienstleistungen und Rohmaterialien für Firmen bereitgestellt, die am Bau der Pipeline Nord Stream 2 beteiligt waren. Eine Ausnahme davon ist der Kauf, die Umrüstung und Vermietung eines Spezialschiffes, dem "Blue Ship", das für Schüttarbeiten eingesetzt wurde. Bezahlt worden sei dies allein aus der unternehmerischen Tätigkeit heraus. Den Angaben nach soll das Schiff im Zuge der Abwicklung dieses Teils der Stiftung verkauft werden, Gleiches gelte für Anteile am Schiffsmakler "MAR Agency", der für den Betrieb nötig gewesen sei.

Weitere Informationen will der Stiftungschef und ehemalige Verwaltungsrichter nicht herausgeben. Er verweist hierbei auf Geheimhaltungsklauseln in den geschlossenen Verträgen. Die beteiligten Firmen sollen demnach nicht nachträglich an den Pranger gestellt werden. Wie es in der Erklärung weiter hieß, ist die Betreibergesellschaft der inzwischen fertiggestellten Pipeline Nord Stream 2 zahlungsunfähig und befindet sich in Gesprächen zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Offiziell bei den Behörden am Sitz der Firma im Schweizer Kanton Zug angezeigt wurde die Insolvenz bisher nicht.

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