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Erschossen und verbrannt | 35-Jähriger wegen Totschlags verurteilt


Erschossen und verbrannt
35-Jähriger wegen Totschlags verurteilt


Aktualisiert am 11.04.2022Lesedauer: 3 Min.
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Strafverteidiger Abdou A. Gabbar (links) mit seinem Mandanten, der nach Einschätzung der Richter die eigene Geliebte erschossen hatVergrößern des Bildes
Strafverteidiger Abdou A. Gabbar (links) mit seinem Mandanten, der nach Einschätzung der Richter die eigene Geliebte erschossen hat (Quelle: Johanna Tüntsch)

Auf den Tag genau 15 Monate nach dem Tod einer jungen Frau endete vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 35-Jährigen – mit einem Hafturteil. Die Richter sind nach einem mehrmonatigen Indizienprozess überzeugt davon, dass der Angeklagte die Frau, die seine Geliebte war, getötet hat.

Die letzten Minuten vor der Urteilsverkündung nutzte der Angeklagte, dessen grauschwarzes Haar mit eleganter Welle auf den weißen Hemdkragen fällt, um mit großer Sorgfalt seine Manschetten zu richten. Als die Kammer den Saal betrat, legte er siegesgewiss den Kopf in den Nacken: Sein Verteidiger hatte auf einen Freispruch plädiert. Die Richter folgten diesem Antrag jedoch nicht: "Der Angeklagte wird wegen Totschlags und des vorsätzlichen Führens einer Waffe zu elf Jahren Haft verurteilt", verkündet die Vorsitzende, Ulrike Grave-Herkenrath.

Der Familienvater aus Köln, der bislang in Untersuchungshaft saß und nun die Perspektive hat, auf Jahre hinaus nicht in Freiheit zu kommen, wirkt eher genervt als erschüttert. Die zweieinhalbstündige Urteilsbegründung der Strafrichterin verfolgen er und sein Anwalt mit Kopfschütteln, Augenrollen, verächtlichem Schnauben und viel Getuschel. Das Verhalten der beiden erwachsenen Männer ähnelt dem von gelangweilten Schülern, obgleich der Anlass des Verfahrens erschütternd ist: Die Geliebte des 35-jährigen Kölners, der keinerlei Betroffenheit erkennen lässt, wurde erschossen, auf einem Feldweg im rheinland-pfälzischen Ochtendung abgelegt und verbrannt. Die Richter der 4. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht sind überzeugt davon, dass er die Frau getötet hat.

Kammer hält Aussagen des Angeklagten für Schutzbehauptung

Der Angeklagte hatte zunächst geschwiegen, dann aber am 17. Prozesstag, nachdem bereits zahlreiche Beweise gegen ihn sprachen, eine Aussage gemacht. Demnach habe ein Bekannter von ihm das Verbrechen begangen, er sei nur dabei gewesen. "Die Kammer hat sich gefragt, ob Sie uns da den wahren Täter genannt haben und für ihn elf Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft saßen", so Grave-Herkenrath: "Für uns steht fest, dass das eine unwahre Schutzbehauptung ist, mit der Sie Ihre Täterschaft verschleiern wollten." Erst nach der Tat soll ein Bekannter des Angeklagten, auf dessen Anruf hin, dazugekommen sein. Beide sollen dann die Leiche der Frau in deren eigenem Auto von Köln nach Rheinland-Pfalz gebracht und dort in Brand gesetzt haben.

Umfangreiche Auswertungen von Handydaten bis in den Zeitraum weit vor der Tat hätten keinerlei Verknüpfung zwischen dem Bekannten des Mannes und der getöteten Frau ergeben. Die Angaben des Angeklagten, dass seine Geliebte Drogen genommen habe und eventuell in Drogengeschäfte verwickelt gewesen sei, hatten vor den Augen der Kammer ebenfalls keinen Bestand. Gerichtsmedizinische Untersuchungen hätten bewiesen, dass die junge Mutter keine Drogen konsumiert habe. "Dafür war noch genug Material vorhanden", so die Richterin mit Blick auf die vom Brand entstellte Leiche. Ihre Eltern und ihr Mann, vom dem sie sich für die Beziehung mit dem Angeklagten getrennt hatte, waren Nebenkläger im Verfahren. "Sie hadern nicht nur mit den Umständen des Todes, sondern auch mit dem Ablegen der Leiche", würdigte Grave-Herkenrath die schwierige Situation der Familie.

Zahlreiche Spuren deuten auf Täterschaft hin

Für die Täterschaft des 35-jährigen Verheirateten, für den aus der Affäre familiäre Schwierigkeiten und der Scheidungsantrag seiner Frau resultierten, sprechen zahlreiche Indizien, wie Grave-Herkenrath aufzählte: Die Tatwaffe sei in seinem Keller gefunden worden. Seine DNA sei an allen wichtigen Berührungspunkten der Waffe festgestellt worden. An seinem Daumen seien noch bei der Festnahme, sieben Tage nach der Tat, Schmauchspuren gefunden worden. Schmauchspuren habe es auch an seiner Jacke gegeben und an einer Hose, die er nach dem Todestag der Frau, zusammen mit persönlichen Gegenständen von ihr, in einer Pension zurückgelassen habe.

Eindeutig sei, dass die junge Frau aus Rheinland-Pfalz, die in den Tagen vor ihrem gewaltsamen Tod mit ihrem Geliebten in Köln unterwegs war, in ihrem Auto, einem Fiat Panda, erschossen worden sei. Bei der Festnahme des Angeklagten habe man beide Schlüssel dieses Wagens bei ihm gefunden. Zuvor habe er das Auto umfangreich reinigen lassen: "Der Beifahrersitz wurde herausgenommen und richtig gewässert. Das hat aber nicht dazu geführt, dass alle Blutspuren verschwunden wären", fasste die Vorsitzende zusammen, die auch darauf hinwies, dass der Angeklagte das Auto seiner getöteten Geliebten dem Mann, der die Reinigung übernommen hatte, zum Kauf angeboten habe. "Wir konnten nicht alle Fragen klären, unter anderem nicht die nach dem Motiv. Aber das ‚Wer‘ hat sich klären lassen. Nach unserer Überzeugung sind Sie der Täter", erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Urteilsverkündung
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