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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Social-Media-Empfehlungen beim WDR Hätten diese Regeln den Kellermann-Tweet verhindert?

WDR-Studioleiterin Georgine Kellermann hat mit einem Tweet Kritik auf sich gezogen. Dabei hat der Sender eigentlich Regeln für soziale Medien – oder nicht?
Am Wochenende ist es wieder passiert: Georgine Kellermann, ihres Zeichens Studioleiterin beim WDR in Essen, hat mit einem Tweet über Polens nationalistische Regierungspartei PiS Kritik auf sich gezogen.
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Kellermann hatte in dem Tweet Polen als "Schande für alle Europäer" bezeichnet. Später entschuldigte sie sich – sie habe sich in ihrem Tweet auf die "anti-queere Politik" bezogen, nicht auf die Bevölkerung.
Auch private Accounts betroffen
Nicht zum ersten Mal setzt sich eine Mitarbeiterin der Öffentlich-Rechtlichen mit ihrem Verhalten in den sozialen Medien in die Nesseln. So wurde in Köln im Herbst 2021 Nemi El-Hassan, die für den WDR "Quarks" moderieren sollte, ein Like unter einem vermeintlich antisemitischen Post zum Verhängnis.
Um Privates und Berufliches besser trennen zu können, wollte der WDR deshalb Anfang des Jahres eigentlich seine Social-Media-Regeln präzisieren. Was das Portal "netzpolitik.org" dann veröffentlichte, sorgte nicht nur in der Belegschaft für Unruhe: Aus Empfehlungen sollten Dienstanweisungen werden, die auch die privaten Accounts der Mitarbeiter treffen sollten. Die Grundidee: Äußerungen, die den Eindruck der Voreingenommenheit beim Sender erzeugen könnten, sind zu unterlassen.
"Entwurf ist veraltet"
Der WDR griff damals den offensichtlichen Leak auf. "Der (...) von netzpolitik.org veröffentlichte Entwurf ist veraltet und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Beratungen", hieß es in einer Mitteilung vom 8. Februar, einen halben Tag nach Veröffentlichung. Wie genau der neue Stand aussah, erklärte der WDR nicht.
Doch darf ein Sender eigentlich in die private Meinungsäußerung seiner Mitarbeiter eingreifen? Wahrscheinlich, schreibt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke": "Journalisten (...) müssen die Neutralität ihres Arbeitgebers nicht immer befürworten. Allerdings ist ein gewisses Maß an Zurückhaltung erwartbar – auch auf privaten Accounts. Die geplanten Regelungen des WDR dürften deshalb grundsätzlich zulässig sein."
Kellermann-Tweet "keine offizielle Stellungnahme des WDR"
Letztendlich komme es bei solchen Regelungen stets auf die Umsetzung in der Praxis an. "Weicht die veröffentliche Meinung lediglich von der Haltung des Senders ab (...), darf (...) keine arbeitsrechtliche Weisung erfolgen."
Ohnehin scheint man beim WDR von der Dienstanweisung Abstand genommen zu haben, wie ein Sprecher auf Anfrage von t-online mitteilt. Der WDR setze auf Eigenverantwortung und gebe dazu "Empfehlungen" an die Hand, die aber nicht weiter ausgeführt werden können – Betriebs-Interna. Der Kellermann-Tweet sei eine private Meinungsäußerung gewesen. "Er war keine offizielle Stellungnahme des WDR."
- WDR: Mitteilung vom 08.02.2022
- wbs-law.de: Post vom 09.02.2022
- t-online: "Heftige Kritik an WDR-Studioleiterin" vom 23.10.2022
- BILD: "Aus für Skandal-Moderatorin beim WDR" vom 03.11.2021
- netzpolitik.org: Beitrag vom 07.02.2022
- Anfrage beim WDR vom 25.10.2022