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Köln: AfD-Versammlung in Chorweiler – mehrere Demonstrationen angemeldet


Umstrittene Raumnutzung
AfD-Tagung in Köln: Proteste in Chorweiler geplant

Von t-online, nfr

17.06.2025 - 14:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Kreisparteitag der AfD in Köln-Chorweiler (Archivbild) Schon im Januar fand eine Bezirksversammlung der AfD statt - begleitet von Protesten.Vergrößern des Bildes
Kreisparteitag der AfD in Köln-Chorweiler (Archivbild) Schon im Januar fand eine Bezirksversammlung der AfD statt - begleitet von Protesten. (Quelle: Nils Frenzle)
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Erneut will die AfD im Bürgerzentrum Chorweiler tagen – und wieder regt sich Widerstand. Für den 29. Juni sind mehrere Demonstrationen gegen das Treffen der rechtsextremen Partei angemeldet. Die Stadt verweist auf die Gleichbehandlung aller Parteien.

Am 29. Juni plant die AfD offenbar eine erneute Versammlung im Bürgerzentrum Chorweiler. Bereits jetzt formiert sich Widerstand: Mehrere Demonstrationen gegen das Treffen der als rechtsextrem eingestuften Partei sind bei der Polizei angemeldet worden.

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Nach Angaben eines Polizeisprechers hat eine Privatperson für den Sonntag eine Kundgebung auf dem Pariser Platz in Chorweiler angemeldet. Unterstützt wird die Mobilisierung unter anderem vom Bündnis "Köln gegen Rechts."

Bereits im Januar hatte es in Chorweiler Proteste gegen eine AfD-Veranstaltung gegeben. Damals sicherte ein größeres Polizeiaufgebot das Bürgerzentrum während der Versammlung ab.

Zwei Kundgebungen angemeldet

Laut Kölner Polizei ist für die Kundgebung auf dem Pariser Platz zwischen 9 und 14 Uhr mit etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu rechnen. Darüber hinaus sei zusätzlich ein Fußmarsch unter dem Motto "Kein Fußbreit für Faschisten" angemeldet worden, der am Liverpooler Platz beginnen und rund eine Stunde dauern soll. Hier werden 60 Demonstrierende erwartet.

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In einem öffentlichen Aufruf kritisiert "Köln gegen Rechts" die Stadt Köln dafür, dass die Partei weiterhin Räume in Bürgerzentren nutzen könne – trotz der aktuellen Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Hintergrund ist eine vom Stadtrat beschlossene "Extremismusklausel", nach der städtische Räume nicht für extremistische und antidemokratische Zwecke vergeben werden dürfen. Allerdings weist die Stadt darauf hin, dass die Bewertung eines "extremistischen" Hintergrunds immer einer rechtlichen Einzelfallprüfung unterliege.

Verwendete Quellen
  • Artikel von t-online

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