Gerichtsentscheidung FC Köln darf nicht auf dem Grüngürtel bauen

Der 1. FC Köln darf sein Trainingsgelände vorerst nicht auf den Grüngürtel ausweiten. Das endgültige Aus für die Pläne ist die Entscheidung jedoch nicht.
Der Streit um die Erweiterung des Trainingsgeländes im Naherholungsgebiet am Grüngürtel schwelt seit 2019, nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW einen vorläufigen Stopp der Planungen verhängt. Es kippte den Bebauungsplan der Stadt Köln wegen Verfahrensmängeln. In seiner Urteilsbegründung legte das Gericht allerdings auch dar, dass die Fehler durch ein zusätzliches Planungsverfahren korrigiert werden könnten.
Die Kläger sind eine Bürgerinitiative und der Naturschutzbund Nabu. Streitpunkte waren vor allem kleine Fußballfelder für die Öffentlichkeit, die die Stadt zusätzlich zum Ausbau des Trainingsgeländes der Profis auf der sogenannten Gleueler Wiese vorgesehen hatte. Damit sollte eigentlich die Akzeptanz für das Projekt gesteigert werden. Doch ausgerechnet daran stört sich das Gericht nun: Solche baulichen Maßnahmen seien in einem Naherholungsgebiet nur bedingt zulässig – der Planungsfehler führte zum vorläufigen Aus für den gesamten Plan.
Die Grünen und die CDU, die für einen Alternativ-Standort des Trainingsgeländes im Stadtteil Marsdorf plädieren, dürfte das Urteil gefreut haben. "Das Urteil ist ein großer Erfolg für die engagierte Bürgerschaft und den Nabu als Klägerinnen, aber auch für den Kölner Natur- und Klimaschutz insgesamt. Die Gleueler Wiese bleibt von massiven Eingriffen verschont, dafür werden wir politisch auf Basis des Urteils sorgen", kommentierte Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat.
- Nachrichtenagentur dpa