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Abgetrennter Kopf vor Landgericht: Prozess in Bonn


Bizarre Tat in Bonn
Abgetrennter Kopf vor Landgericht – Angeklagter schweigt

Von dpa
Aktualisiert am 12.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Menschlicher Kopf vor Bonner Gericht gefundenVergrößern des BildesPolizisten mit dem Verdächtigen (Archivbild): Der 39-Jährige soll seinen toten Bekannten enthauptet haben. (Quelle: Thomas Kraus/dpa/dpa-bilder)
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Im Juni wurde vor dem Landgericht Bonn ein grausiger Fund gemacht. Nun startet der Prozess gegen einen Mann, der seinen toten Bekannten geköpft haben soll.

Im Juni dieses Jahres fanden Passanten vor dem Bonner Landgericht einen abgetrennten Kopf. Im selben Gebäude muss sich seit Montagmorgen ein 39-Jähriger vor der 11. Großen Strafkammer verantworten. Ihm wird Störung der Totenruhe vorgeworfen sowie "Verletzung von Passanten in ihrem Pietätsgefühl" vorgeworfen, wie der Bonner "General-Anzeiger" berichtet.

Der Fund des Kopfes hatte im Sommer für großes Aufsehen gesorgt. So hatte die Polizei zunächst wegen eines mutmaßlichen Tötungsdeliktes ermittelt. Eine Obduktion ergab dann jedoch, dass der 44-Jährige, zu dem der Kopf gehörte, eines natürlichen Todes gestorben war. Der Tote soll obdachlos gewesen sein und an einer schweren Erkrankung gelitten haben.

Angeklagter soll Leiche geköpft haben

Wie auch das Opfer wird der 39-jährige Angeklagte der Obdachlosen-Szene zugeschrieben. Wie der "General -Anzeiger" berichtet, sei er im "Bonner Drogenmilieu" zuhause gewesen.

Beide Männer hätten sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Rheinufers aufgehalten. Nachdem sein Bekannter unter natürlichen Umständen verstarb, soll der Angeklagte dessen Kopf mithilfe eines Messer abgetrennt und den Körperteil in einer Umhängetasche zum Bonner Landgericht getragen haben. Hier platzierte er den Kopf vor dem Eingangsportal.

Hintergründe der bizarren Tat sind unklar

Die Polizei konnte den Angeklagten damals in direkter Nähe zum Ablageort festnehmen. Der Mann führte die Beamten dann umgehend zum Torso seines verstorbenen Bekannten. Warum er die Leiche enthauptete und den Kopf vor dem Landgericht ablegte, ist bislang noch unklar.

Wie der "General-Anzeiger" schildert, will sich der Angeklagte laut seiner Verteidigerin zu den Tatvorwürfen zunächst nicht äußern. Stattdessen wolle er sich "schweigend verteidigen".

Der Prozess, in dem sich der Angeklagte wegen Störung der Totenruhe verantworten muss, ist auf fünf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird für Mitte Januar erwartet. Der Strafrahmen sieht hier eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bonn vom 29. Juni 2022
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