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Hygienemängel in Köln: Asia-Restaurant Ledo muss Betrieb stoppen


Eklatante Hygienemängel
Beliebtes Asia-Restaurant in Köln dichtgemacht

Von t-online
Aktualisiert am 07.05.2025 - 10:46 UhrLesedauer: 1 Min.
Sushi auf einem Teller (Symbolbild): In einem asiatischen Restaurant in Köln entdeckten Lebensmittelkontrolleure erschreckende Zustände.Vergrößern des Bildes
Sushi auf einem Teller (Symbolbild): In einem asiatischen Restaurant in Köln entdeckten Lebensmittelkontrolleure erschreckende Zustände. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)
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Bei einer Kontrolle in einem beliebten Kölner Asia-Restaurant wurde Kot von Schadnagern gefunden. Der Betrieb musste vorübergehend schließen.

In einem asiatischen Restaurant in Köln wurden bei einer behördlichen Kontrolle erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Das "Ledo Vietnamese Cuisine Sushi" an der Lindenstraße 48 musste daraufhin vorübergehend schließen.

Bei einer Kontrolle am 6. Februar 2025 befand sich der Betrieb laut Angaben der Stadt Köln in einem "hygienisch sehr schlechten Zustand". Die Prüfer fanden in der Küche, im Verkaufsraum und im Lagerbereich Ausscheidungen von Schadnagern. Besonders bedenklich: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den verunreinigten Bereichen Lebensmittel zur Ausgabe vorbereitet.

Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet

Die Räumlichkeiten waren so stark verschmutzt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Ein geeignetes Verfahren zur Schädlingsbekämpfung fehlte vollständig. Die zuständige Behörde ordnete daraufhin die sofortige Schließung des Betriebs an.

Bei einer Nachkontrolle am 7. Februar 2025 stellten die Prüfer fest, dass eine Schädlingsbekämpfung stattgefunden hatte. Das Restaurant wurde gereinigt und desinfiziert, allerdings mussten die Randbereiche noch nachgereinigt werden. Der Betrieb durfte daraufhin wieder Lebensmittel herstellen.

Weitere Mängel bei Nachkontrolle entdeckt

Eine weitere Kontrolle am 12. Februar 2025 ergab, dass das Restaurant "augenscheinlich gereinigt und desinfiziert" worden war. Allerdings war laut Behörde eine Nachreinigung erforderlich und Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände müssten besser geschützt werden.

Die Stadt Köln hat die Informationen über die Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) veröffentlicht. Diese Vorschrift verpflichtet Behörden, über Verstöße zu informieren, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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