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Ohne Maske ans Steuer - diese Verkehrsregeln gelten an Karneval


Straßenverkehr und Alkoholkonsum
Ohne Maske ans Steuer - diese Regeln gelten an Karneval

Von afp, t-online, fe

Aktualisiert am 14.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Polizeikontrolle im Faschingstrubel: Wer an Karneval fährt, trinkt am besten überhaupt keinen Alkohol.Vergrößern des BildesPolizeikontrolle an Karneval (Archivbild): Auch an den jecken Tage gelten Promillegrenzen. (Quelle: Patrick Seeger/dpa)
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Am Donnerstag ist Weiberfastnacht. Und auch wenn an Karneval vieles außerhalb der Norm abläuft, gelten doch gewisse Regeln. Ein Überblick.

Der Höhepunkt der Karnevalssession steht vor der Tür. Am Donnerstag wird der Straßenkarneval eröffnet, dann folgen die Rosenmontagszüge. Für viele Menschen sind die Karnevalstage eine Gelegenheit, die gefühlte "Narrenfreiheit" auszuleben. Aber Vorsicht: Ganz ohne Regeln geht es auch nicht an den jecken Tagen zu.

Vor allem im Straßenverkehr gilt: Nicht (oder im Idealfall gar nicht) zu tief ins Glas schauen. Wer sich nämlich alkoholisiert hinter der Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Mitmenschen. Das Fahren nach ein paar Bier geht auch mit empfindlichen Geldstrafen einher.

Am Steuer gelten strenge Alkoholgrenzen

Wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss bei einem Erstverstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Die Strafe steigt bei wiederholten Verstößen an. Doch schon ab 0,3 Promille gilt: Wer einen Unfall baut oder Schlangenlinien fährt, muss sich auf den Entzug des Führerscheins, eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg einstellen.

Wer sich sogar mit 1,1 Promille noch hinter das Lenkrad setzt, der gilt als absolut fahruntauglich. Und auch der Versicherungsschutz ist gefährdet: Der Haftpflichtversicherer kann bis zu 5.000 Euro von alkoholisierten Fahrern zurückfordern. Und übrigens: Auch auf den beliebten E-Scootern gelten dieselben Regelungen wie hinter dem Steuer eines Pkw. Also gilt ebenfalls hier: Willst du in die Kneipe gehen, dann lasse auch den Roller stehen.

Auch Fahranfänger und Radfahrer müssen aufpassen

Noch strenger sind die Alkohol-Regeln für Fahranfänger: Während der zweijährigen Probezeit gilt die Nullpromillegrenze. Selbiges trifft auf alle Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren zu. Wer das Auto stehen lassen und stattdessen aufs Fahrrad umsteigen will, darf auch nicht zu viel trinken: Radfahrer gelten ab 1,6 Promille im Blut als fahruntüchtig. Sollten Radfahrer alkohol- oder drogenbedingte Ausfallerscheinungen zeigen, reichen sogar schon 0,3 Promille, um eine Geldbuße und mehrere Punkte in Flensburg zu kriegen.

Ob Fahranfänger oder nicht: Auch am Morgen nach dem Alkoholkonsum kann die Reaktionszeit durch Übermüdung, Kater und Restalkohol beeinträchtigt sein. Als Leitlinie zum Thema Restalkohol gilt: Ein Mann mit einem Körpergewicht von 80 Kilogramm baut innerhalb von Zweieinhalbstunden etwa 20 Gramm Alkohol ab. Das entspricht knapp einem halben Liter Bier, einem Viertelliter Wein oder drei Gläsern Schnaps. Frauen bauen dieselbe Menge in etwa drei Stunden ab.

Jedoch gehen nicht nur alkoholisierte Fahrer ein Risiko ein, auch Beifahrer laufen Gefahr, verletzt zu werden. Wer zu einem betrunkenen Freund ins Auto steigt, muss mit einem Unfall rechnen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Ansprüche kürzen.

Darf man auf der Arbeit trinken?

Im Straßenverkehr muss man aber nicht gleich getrunken haben, um Ärger zu bekommen. Zwar sind Verkleidungen hinter dem Steuer nicht grundsätzlich verboten, allerdings muss das Gesicht des Fahrers zu erkennen sein. Perücken und Mützen sind also kein Problem, sich hinter einer Maske verstecken darf man aber nicht. Diese schränkt schließlich das Sichtfeld ein, auch wäre der Fahrer im Falle eines Blitzerfotos nicht zu identifizieren. Wer mit Maske Auto fährt, muss daher mit einer Geldbuße rechnen.

Und wie sieht es mit einem Umtrunk im Büro aus? Immerhin müssen viele Leute auch an den Karnevalstagen arbeiten. Wenn der Chef das Feiern und den Konsum von Alkohol erlaubt hat, ist ein Gläschen okay. Sollte der Konsum jedoch verboten worden sein, können Mitarbeiter, die dennoch zur Flasche greifen, eine Abmahnung kassieren. Das gilt auch für den Fall, wenn man am Morgen nach der Feier mit erheblichem Restalkohol bei der Arbeit erscheint.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur afp
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