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Köln: Mutter nach Säuglings-Tötung verurteilt – Vater ein "Reichsbürger"?


Vater sei "eine Art Reichsbürger"
Urteil: Mutter erstickte Säugling im Frauenhaus

Von dpa, t-online, fe

Aktualisiert am 22.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Das Symbolfoto zeigt eine Bewohnerin eines Frauenhauses.Vergrößern des BildesEine Frau in einem Frauenhaus (Symbolbild): In einer Einrichtung in Kerpen wurde ein Säugling getötet. (Quelle: Sophia Kembowski/dpa./dpa)
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Vor dem Kölner Landgericht wurde eine junge Frau zu einer Haftstrafe verurteilt. Sie soll ihr Kind in einem Frauenhaus getötet haben.

Es ist ein grausamer und ebenso bizarrer Fall, der am Dienstag vor dem Kölner Landgericht verhandelt wurde. Eine 31-jährige Kölnerin soll im August des vergangenen Jahres ihre Tochter erstickt haben. Die Tat ereignete sich demnach in einem Frauenhaus.

Die Frau wurde wegen Totschlag in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hat die Mutter die Tötung ihres Kindes gestanden und sich reuig gezeigt.

Die Frau lebte zur Tatzeit laut Urteil in einem Frauenhaus in Kerpen. Sie habe ihrem Säugling ein Kissen in das Gesicht gedrückt, das Kleinkind erstickte. Danach soll die Mutter ihr totes Kind in einem Kinderwagen zu einem See an einem ehemaligen Tagebaugebiet in der Nähe gebracht haben. Hier habe sie laut dpa "eine kleine Bestattungszeremonie" für ihre Tochter abgehalten. Anschließend versuchte die 31-Jährige, sich selbst das Leben zu nehmen.

Kindsvater sei "ein bizarrer Mann, eine Art Reichsbürger"

Zwei Tage lang lag die Frau verletzt auf einem Feldweg, bevor sie von Spaziergängern gefunden wurde. Die Passanten hätten die Frau laut Polizei in der Nähe des Wanderparkplatzes in Frechen-Habbelrath entdeckt und die Polizei alarmiert. Im Naherholungsgebiet "Boisdorfer See" fanden die Beamten schließlich auch die Leiche des vier Monate alten Säuglings.

Der Vater des Kindes soll in dem Fall eine entscheidende Rolle gespielt haben. Er wurde in der Urteilsverkündung als "ein bizarrer Mann, eine Art Reichsbürger" beschrieben. Der Mann soll die 31-Jährige unter Druck gesetzt haben, ein Kind zu bekommen. Aus einem "germanischen Gedankengut" heraus hätte dieses Kind "die Ahnenlinie" fortsetzen sollen, zitiert die dpa.

Die Angeklagte sei in ihrer Reife verzögert und nur mit einem niedrigen Durchsetzungsvermögen ausgestattet. Deswegen habe sie dem Drängen des Kindsvaters nichts entgegensetzen können. Das Urteil gegen die 31-Jährige ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Falls Sie viel über den eigenen Tod nachdenken oder sich um einen Mitmenschen sorgen, finden Sie hier sofort und anonym Hilfe.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Köln vom 15. August 2022
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