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Köln: Mann will Polizei bei Drogentest mit Kunst-Urin täuschen – legal?


"Wüsste keinen Straftatbestand..."
Mann will Polizei mit Kunst-Urin täuschen – ganz legal

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 03.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Urintest (Archivbild): Der Versuch, die Polizei mit künstlichem Urin zu täuschen, ist laut einem Polizeisprecher legal.Vergrößern des BildesUrintest (Archivbild): Der Versuch, die Polizei mit künstlichem Urin zu täuschen, ist laut einem Polizeisprecher legal. (Quelle: Taidundua/imago images)
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Ein junger Autofahrer hat versucht, die Polizei bei einem Drogentest hinters Licht zu führen. Er hatte ein Päckchen Kunst-Urin dabei – was wohl komplett legal ist.

Ein bekiffter Autofahrer hat am Sonntagabend versucht, die Polizei mit einem in seiner Hose versteckten Beutel mit Kunst-Urin zu täuschen. Die Beamten hielten den 19-Jährigen auf der B42 bei Kasbach-Ohlenberg (Landkreis Neuwied) wegen seiner "drogentypischen Ausfallerscheinungen" an, wie die Polizei am Montagmorgen mitteilte.

"Es war zunächst eine ganz normale Verkehrskontrolle", sagte ein Polizeisprecher t-online. Aber dann fiel den Beamten etwas Seltsames auf: Als sie den jungen Mann einen Urintest machen lassen wollten, bemerkten sie eine kleine Verpackung, aus der der 19-Jährige die Flüssigkeit für den Urintest entnehmen wollte.

Polizei: "Kommt gelegentlich vor"

Ein im Anschluss ordnungsgemäß durchgeführter Urintest verlief dann positiv auf THC, einem Hauptwirkstoff von Cannabis. Anschließend wurde dem 19-Jährigen eine Blutprobe entnommen.

"Dass jemand versucht, uns mit synthetischem Urin auszutricksen, kommt gelegentlich vor", erklärte der Polizeisprecher. "Man kann diese Beutel im Internet kaufen."

Werbung im Internet: "Voll funktionale Pinkeleinheit"

Einige Anbieter haben sogar passende künstliche Penisse im Sortiment. "Der Beutel mit dem Kunsturin kann mit dem Fakepenis zu einer voll funktionalen Pinkeleinheit verbunden werden", heißt es zum Beispiel auf einer Webseite. Auch für Frauen gibt es Lösungen, die mit "unauffälligem Tragen am Körper" und "einfacher Bedienung durch Ablassventil" werben.

Laut Polizei ist nicht nur der Kauf dieser Vorrichtungen legal, sondern auch die Benutzung bei einer Polizeikontrolle. "Ich wüsste keinen Straftatbestand, den das erfüllt", sagte der Polizeisprecher t-online. "Wenn wir mitbekommen, dass wir getäuscht werden sollen, nehmen wir natürlich den Beutel weg."

Aber mehr passiere nicht. Außer natürlich, dass ermittelt wird, wenn ein Beschuldigter infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Polizei
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizeiinspektion Linz am Rhein vom 3. April 2023
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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