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Bonn: Bundesgerichtshof fällt Urteil um Kopf vor dem Bonner Landgericht


"Sehr bizarres Geschehen"
Menschlicher Kopf vor Bonner Landgericht – BGH fällt Urteil

Von t-online, fe

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Bundesgerichtshof verhandelt zu abgetrenntem KopfVergrößern des BildesPolizei vor dem Bonner Landgericht (Archivbild): Hier wurde der abgetrennte Kopf gefunden. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein Mann legt den abgetrennten Kopf eines Freundes vor dem Bonner Landgericht ab. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen ihn bestätigt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfte am Mittwoch den Fall, in dem ein menschlicher Kopf im Juni 2022 vor dem Bonner Landgericht abgelegt wurde. Im Januar wurde ein obdachloser Mann in Bonn deshalb wegen Störung der Totenruhe zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach dem Urteil gingen die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte in Revision – die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert, die Verteidiger des Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert.

Der BGH prüfte die Revision und bestätigte das Urteil – der Angeklagte muss seine Haftstrafe also antreten. "Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden", sagte der Vorsitzende Richter des zweiten Strafsenats, Ekkehard Appl, am Mittwoch in Karlsruhe.

Der Angeklagte hat den Kopf eines ebenfalls obdachlosen Freundes vor dem Bonner Landgericht positioniert, nachdem dieser an Tuberkulose verstorben war. Den Kopf hatte der Mann so platziert, dass das Gesicht des Toten den Passanten zugewandt war. Den kopflosen Körper des Verstorbenen fanden die Beamten schließlich am Rheinufer – hier hatten die beiden Männer in der Nähe des örtlichen Biergartens genächtigt.

BGH will Entscheidung noch am Mittwoch verkünden

Im Prozess konnte nicht geklärt werden, ob der Angeklagte den Kopf zuvor abgetrennt hatte, obwohl vieles dafür sprach. So fanden die Ermittler etwa einen Blutspritzer auf dem Schuh des Angeklagten. Dieser hatte während des Prozesses geschwiegen, warum er den Kopf vor dem Landgericht ablegte, blieb unklar. Am Mittwoch nannte der Vorsitzende Richter Ekkehard Appl den Fall vor dem BGH ein "sehr bizarres Geschehen".

Zum Beginn der Revision-Verhandlung kritisierte die Verteidigerin des Angeklagten die rechtliche Würdigung des Falls durch das Bonner Landgericht. Den Tatbestand der Störung der Totenruhe sehe sie demnach als nicht erfüllt an. Ihr Mandant, der selbst nicht an dem Termin in Karlsruhe zugegen war, hätte von dem Vorwurf freigesprochen werden müssen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft warf dem Bonner Landgericht vor, dass es aus den Indizien in dem Fall nicht nachvollziehbare Schlüsse gezogen hätte.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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