t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln | Rechtsanwälte fordern Freilassung von krebskrankem Häftling


Grundrecht auf Leben und Gesundheit in Gefahr?
Rechtsanwälte fordern Freilassung von krebskrankem Häftling

Von dpa
15.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Krebspatient im Palliativzentrum der Uniklinik Köln (Symbolbild): In Köln fordern Rechtsanwälte die Freilassung eines krebskranken Mannes.Vergrößern des Bildes
Ein Krebspatient im Palliativzentrum der Uniklinik Köln (Symbolbild): In Köln fordern Rechtsanwälte die Freilassung eines krebskranken Mannes. (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)
News folgen

Ein Häftling der JVA Köln soll frühzeitig entlassen werden – das fordern zumindest seine Rechtsanwälte. Sie sehen sein Grundrecht auf Leben und Gesundheit in Gefahr.

Mehrere Rechtsanwälte haben die Freilassung eines krebskranken Angeklagten aus der Untersuchungshaft in Köln gefordert.

Loading...

Der Mann muss sich seit Juni wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen DHKP-C vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Die DHKP-C ist eine marxistisch-leninistische Untergrundorganisation aus der Türkei. "Empörend ist die zynische Art und Weise, wie mit dem Grundrecht unseres Mandanten auf Leben und Gesundheit umgegangen wird", heißt es in der Erklärung.

Das Gefängnis, in dem der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, habe trotz Krebsverdachts 15 Monate gebraucht, bis er sich endlich der Biopsie unterziehen konnte, die den Krebsverdacht schließlich bestätigt habe.

"Wer angesichts dessen meint, unseren Mandanten auf eine 'mittelfristig' durch die JVA organisierte Operation verweisen zu können, spielt in verantwortungsloser Weise mit seiner Gesundheit und seinem Leben." Der Senat nehme eine Verschlimmerung der Erkrankung billigend in Kauf.

Verzögerungen bei Untersuchungen

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts teilte mit, der Senat habe sich an den Empfehlungen der behandelnden Ärzte der Universitätsklinik Köln und des medizinischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Köln orientiert. Danach sei eine Haftentlassung für eine fachgerechte medizinische Behandlung nicht erforderlich.

Aus dem Haftprüfungsbeschluss geht hervor, dass es tatsächlich zu Verzögerungen bei der Untersuchung gekommen war und die Anstaltsärztin angemahnt hatte: Weitere Verzögerungen seien "nicht mehr zu verantworten".

In einem Fall habe der Angeklagte aber selbst eine Verzögerung zu verantworten: Einen Untersuchungstermin, der um fast einen Monat vorverlegt worden war, habe er verweigert, als er erfahren habe, dass ihm während der Untersuchung die Fesselung nicht abgenommen werden sollte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom