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Karneval in Köln: Frau vergewaltigt? Prozess gegen Mann geht in zweite Runde


Nach Revisionsverfahren
Schlafende Frau an Karneval vergewaltigt? Neuer Prozess

Von t-online, fe

24.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 97274719Vergrößern des BildesBier steht an Karneval in einer Kneipe (Symbolbild): Die Frau soll sehr betrunken gewesen sein. (Quelle: Deutzmann Sport- und Pressefoto via www.imago-images.de)
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Eine Frau hat an Karneval Sex mit einem Mann, dann schläft sie ein. Ein Freund des Mannes kommt dazu. Er soll sie vergewaltigt haben.

Was eine junge Frau am Karnevalssamstag 2020 erlebt, ist der blanke Horror: In einer Kneipe lernt die damals 21-Jährige einen Mann kennen, sie gehen zu ihm ins Hotel und haben Sex. Als sie danach einschläft, beginnt der Schrecken: Sie wird nackt fotografiert, die Bilder werden über WhatsApp an andere Männer verschickt. Einer dieser Männer soll sie schließlich sogar vergewaltigt haben.

Bereits im Jahr 2022 mussten sich deswegen drei Männer vor dem Kölner Landgericht verantworten: Sie alle wurden zu Geldstrafen verurteilt, doch die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Nun wird der Prozess gegen den 25-Jährigen neu verhandelt, der die Frau vergewaltigt haben soll.

Nacktfotos landen in WhatsApp-Gruppe

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich am 22. Februar 2020 Folgendes ereignet hat: Die 21-Jährige hat zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einem Mann, den sie in einer Kneipe kennengelernt hatte. Dann schlief sie in dessen Hotelzimmer ein – und der Mann machte Fotos von der stark betrunkenen und nackten Frau. Diese teilte er dann mit Freunden über eine WhatsApp-Gruppe. Die Gruppe soll den Männern dazu gedient haben, sich untereinander mit "sexuellen Eroberungen" zu rühmen.

Über WhatsApp soll der Mann dann auch seinen nun erneut angeklagten Freund motiviert haben, ins Hotelzimmer zu kommen und ebenfalls mit der Frau Sex zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Der heute 38-Jährige sei schließlich in das Hotelzimmer gegangen und habe die schlafende Frau vergewaltigt – ein anderer Mann soll die Tat teilweise gefilmt haben.

Urteil in Revisionsverfahren teilweise aufgehoben

In einem ersten Prozess wurde der mutmaßliche Haupttäter zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Das Gericht sah ihn der Verletzung des höchst- persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen für schuldig. Zweifel hatte das Gericht daran, ob der Sex wirklich gegen den Willen der Frau erfolgt war. In einem Revisionsverfahren wurde das Urteil in Teilen aufgehoben. Am 29. Mai steht eine erneute Hauptverhandlung im zweiten Rechtsgang an.

Verwendete Quellen
  • Berichterstattung von t-online
  • Eigene Recherche
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