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Köln: Vergewaltigung an Karneval? Sex-Rangliste bei WhatsApp vor Gericht


Intime Fotos mit 16 Männern geteilt
Sex-Rangliste in WhatsApp-Gruppe: Frau an Karneval vergewaltigt?

Von t-online, pb

Aktualisiert am 30.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Karnevalisten in der Kölner Altstadt (Symbolfoto): Der Prozess um eine Männer-WhatsApp-Gruppe wird am Landgericht neu aufgerollt.Vergrößern des BildesKarnevalisten in der Kölner Altstadt (Symbolfoto): Der Prozess um eine Männer-WhatsApp-Gruppe wird am Landgericht neu aufgerollt. (Quelle: Chris Hardt/imago)
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Am Kölner Landgericht wird ein Vorfall in einem Altstadt-Hotel an Karneval neu verhandelt. Eine sexistische WhatsApp-Gruppe steht im Mittelpunkt.

Am Mittwoch hat vor dem Kölner Landgericht der erneute Prozess gegen einen 38-jährigen Gärtner aus Hessen begonnen, der im Zusammenhang mit einer frauenfeindlichen WhatsApp-Gruppe angeklagt ist. Der Mann soll laut der Staatsanwaltschaft eine Frau in einem Hotel in der Kölner Altstadt vergewaltigt haben.

Der Hesse war mit einer Gruppe von Männern angereist, die in einer WhatsApp-Gruppe namens "Stich" über ihre vermeintlichen sexuellen Eroberungen prahlten. Dabei wurden auch immer wieder Fotos und private Chatverläufe ohne Zustimmung der Frauen geteilt.

Ein Begleiter des Hauptangeklagten soll am Karnevalssamstag 2020 eine junge Frau in einer Bar kennengelernt und diese mit auf das Hotelzimmer genommen haben. Nach dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr prahlte der Mann mit heimlich aufgenommenen Fotos der Frau in der Gruppe – und lud offenbar den nun Hauptangeklagten auf das Zimmer ein.

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Laut der Anklage vergewaltigte dieser 38-Jährige dann dort die bewusstlose Frau. Der Hauptangeklagte spricht von einvernehmlichem Sex. Ein weiterer Begleiter des Mannes hatte den Vorfall gefilmt und mit den anderen Männern in der Gruppe geteilt.

Ein Urteil wird laut dem "Kölner Stadt-Anzeiger" im Juli erwartet. 2021 war der Angeklagte in erster Instanz noch freigesprochen worden, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Juli 2023 auf. Als Grund wurde in der Urteilsbegründung genannt, dass die Chats in der Gruppe vom Kölner Gericht bei seinem Urteil nicht ausreichend gewürdigt worden seien.

Aus diesen soll hervorgehen, dass dem Angeklagten bewusst war, dass die junge Frau während des strittigen Vorfalls bewusstlos gewesen war. Bei seinem ersten Urteil hatte das Kölner Landgericht den Hauptangeklagten nur wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Verwendete Quellen
  • Express (E-Paper), 31.05.2024
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