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Köln: Lachgas-Verkaufsverbot für Minderjährige geplant


Hohe Bußgelder drohen
Stadt will Lachgas-Verkauf an Minderjährige verbieten

Von t-online, nfr

09.05.2025 - 14:05 UhrLesedauer: 1 Min.
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Lachgas (Symbolbild): In Köln soll ein Verkaufsverbot für Minderjährige kommen. (Quelle: IMAGO)
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In Köln sollen Minderjährige künftig keinen Zugang mehr zu Lachgas bekommen. Die Stadt plant ein Verkaufsverbot – Verstöße können teuer werden.

Die Stadt Köln will den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten. Eine entsprechende Verordnung soll der Stadtrat am Dienstag, 27. Mai 2025, beschließen, wie die Stadt mitteilte. Ziel ist es, Jugendliche vor den Folgen des Missbrauchs zu schützen.

Lachgas ist bislang frei verkäuflich – unabhängig vom Alter. In Köln wird es zunehmend konsumfertig in Kiosken angeboten, oft in Verpackungen, die gezielt junge Menschen ansprechen. Laut Stadt erfüllt der Verkauf bislang weder den Tatbestand einer Straftat noch einer Ordnungswidrigkeit.

 
 
 
 
 
 
 

Mit der geplanten Verordnung soll sich das ändern: Die Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige wäre dann im gesamten Stadtgebiet untersagt. Verkaufsstellen müssen künftig sicherstellen, dass Jugendliche keine Produkte mit Lachgas erhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Gesundheitsrisiken deutlich unterschätzt

"Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dieser Verordnung Missbrauch entgegenwirken und dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen", sagte Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen.

Der regelmäßige Konsum von Lachgas kann schwere neurologische Schäden verursachen – etwa am Rückenmark oder an den peripheren Nerven. Betroffene können unter anderem Taubheitsgefühle, Muskelschwäche oder Gangstörungen entwickeln. Auch psychiatrische Symptome wie Halluzinationen und Wahnvorstellungen sind möglich. In schweren Fällen kann der Konsum zum Tod durch Ersticken führen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Köln vom 9. Mai 2025 (per E-Mail)
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