t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: Drogenhilfe begrüßt Lachgas-Verbot – Kritik am Bund


1.000 Euro Bußgeld drohen
Drogenhilfe begrüßt Verkaufsverbot von Lachgas

Von t-online, snh

28.05.2025 - 09:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Große Lachgaskartuschen liegen auf dem Gehweg (Symbolbild): Die Kölner Drogenhilfe begrüßt das Verkaufsverbot.Vergrößern des Bildes
Große Lachgaskartuschen liegen auf dem Gehweg (Symbolbild): Die Kölner Drogenhilfe begrüßt das Verkaufsverbot. (Quelle: snh)
News folgen

Die Stadt Köln hat den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten, bei Verstoß drohen Bußgelder. Die Drogenhilfe begrüßt die Entscheidung, fordert jedoch weitergehende bundesweite Regelungen.

Der Kölner Rat hat am Dienstag (27. Mai) den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. Ein entsprechender Entwurf der Verwaltung wurde einstimmig beschlossen.

Verkaufsstellen sind ab Inkrafttreten der Verordnung verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Für den Fall einer Zuwiderhandlung können Geldbußen bis zu 1.000 Euro angeordnet werden.

Verkaufsverbot von Lachgas nicht ausreichend

Die Drogenhilfe Köln begrüßt die Entscheidung der Stadt, wie Ralf Wischnewski, Einrichtungsleiter, auf Anfrage von t-online erklärt: "Ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige ist überfällig. Mit der Entscheidung übernimmt die Stadt Köln im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten Verantwortung im Sinne des Jugendschutzes".

Doch das reicht der Suchtpräventionsstelle nicht aus. Die Drogenhilfe Köln wünscht sich eine bundesweite Regelung und sieht Städte wie Köln von der Bundesregierung alleingelassen. "Nicht nur der Verkauf von technischem Lachgas an minderjährige Personen sollte verboten werden, sondern auch der Verkauf von technischem Lachgas in großen Gebinden an über 18-jährige Personen. Verstöße sollten auch hier mit Bußgeldern und Strafen belegt werden", erläutert Wischnewski.

Kölner Drogenhilfe fordert Bund zum Handeln auf

Ein mögliches Konsumverbot auf Schulhöfen, Spielplätzen und anderen – besonders für Jugendliche zu schützenden Orten hält Wischnewski für sinnvoll, jedoch findet er auch Schwachpunkte in der neuen Verordnung. "Öffentliche Konsumverbote, die sich nur auf speziell definierte Orte beziehen, werden nur dann funktionieren, wenn sie breitflächig kontrolliert werden", erklärt er. "Als alleinige Maßnahme reichen sie aber nicht aus, um den weitverbreiteten öffentlichen Konsum zu unterbinden. Dieser wird dann vermutlich an anderen Stellen sichtbar werden", so seine Befürchtungen.

Haben Sie Hinweise zu wichtigen Themen aus Ihrer Stadt?



Ihr ThemaIhre Daten
0/200
Info Icon
Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.
* PflichtfeldDatenschutzhinweis

"Langfristig werden wir den Konsum von Lachgas nur einschränken können, wenn Aufklärung über Risiken und eine bundesweite Regulierung über Verkaufsverbote, gepaart mit Konsumverboten für speziell zu schützende Orte Hand in Hand gehen", betont Wischnewski. Solange der Bund hier nicht aktiv werde, können Kommunen lediglich im Rahmen ihrer eingeschränkten Möglichkeiten handeln.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Drogenhilfe Köln
  • Ratsentscheidung vom 27. Mai 2025
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom