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Köln | Tod von Schwangerer: Urteil gegen Apothekerin bestätigt


Giftige Glukosemischung
Tod von Schwangerer: Urteil gegen Apothekerin bestätigt

Von dpa
16.07.2025 - 15:35 UhrLesedauer: 1 Min.
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Eine schwangere Frau (Symbolbild): Nach der Einnahme einer giftigen Glukosemischung sind eine Kölnerin und ihr ungeborenes Kind gestorben. (Quelle: IMAGO/mmm/imago)
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Eine Kölner Apothekerin muss nach dem Tod einer Schwangeren und ihres Babys ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch das Urteil wegen fahrlässiger Tötung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bewährungsstrafe gegen eine Kölner Apothekerin nach dem Tod einer schwangeren Frau und ihres ungeborenen Kindes bestätigt. Nach Angaben vom Mittwoch (16. Juli) wurde das Urteil des Landgerichts Köln wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung weitgehend aufrechterhalten. Die Frau hatte im September 2019 eine Glukosemischung mit dem giftigen Stoff Lidocainhydrochlorid verunreinigt.

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Mit der Mischung sollten schwangere Frauen auf Glukoseintoleranz getestet werden. Eine 28-jährige Schwangere starb am 19. September 2019 nach Einnahme der Mischung in ihrer Frauenarztpraxis. Ihr Baby, das Ärzte noch per Notkaiserschnitt entbanden, verstarb einen Tag später.

Giftige Glukosemischung: Weitere Frau betroffen

Bereits zwei Tage vor diesem tragischen Vorfall hatte eine andere Patientin in derselben Praxis die gefährliche Lösung zu sich genommen. Die Frau bemerkte einen bitteren Geschmack, trank nur einen Schluck und wurde bewusstlos. Sie überlebte nach einer Behandlung im Krankenhaus.

Das Landgericht Köln verurteilte die damals 52-jährige Apothekerin im September 2023 zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der BGH überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler zu Lasten der Verurteilten. Auf Antrag des Generalbundesanwalts wurde lediglich das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingestellt.

Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ist damit rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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