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Wasserentnahme aus Flüssen in Köln ab Ende Juli verboten


Trockenheit in der Region
Wasserentnahme aus Flüssen ab Ende Juli verboten

Von t-online
27.07.2025 - 10:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Fluss Sieg aus der Vogelperspektive (Archivbild): Am Samstagabend soll bei Siegburg angeblich ein Mann in den Fluss gesprungen sein,Vergrößern des Bildes
Der Fluss Sieg aus der Vogelperspektive (Archivbild): Die Bezirksregierung will mit dem Verbot den Wasserhaushalt schützen. (Quelle: IMAGO / blickwinkel)
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Die anhaltende Trockenheit lässt die Pegelstände sinken. Ab 29. Juli darf kein Wasser mehr aus Sieg, Agger, Rur, Erft und Wupper entnommen werden. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.

Die Bezirksregierung Köln hat die Wasserentnahme aus mehreren Flüssen in der Region ab dem 29. Juli 2025 verboten. Betroffen sind die Flüsse Sieg, Agger, Rur und Erft im Regierungsbezirk Köln sowie die Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, wie die Behörde am Sonntag mitteilte.

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Das Verbot gilt für mechanische und elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie für fahrbare Behältnisse. Erlaubt bleibt dagegen das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh.

Geringe Niederschläge

Grund für die Maßnahme sind die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen und Monate. Die Wasserstände in den betroffenen Flüssen haben bereits jetzt ein Niveau erreicht, das normalerweise erst im Spätsommer zu beobachten ist. Die Bezirksregierung will mit dem Verbot den Wasserhaushalt schützen und die Lebensräume von Pflanzen und Tieren erhalten.

Wer gegen das Entnahmeverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September 2025, kann bei Bedarf jedoch angepasst werden.

Auch kurzfristige Regenfälle würden die Situation nicht grundlegend verbessern, betont die Bezirksregierung. Starkregen könne sogar zusätzliche Probleme verursachen, wenn Laub und Schlamm in die Gewässer gespült werden und zu Sauerstoffmangel führen. Erst wenn die Wasserstände wieder dauerhaft ansteigen, werde die Aufhebung des Verbots geprüft.

Die Bezirksregierung Köln ist als Obere Wasserbehörde für die genannten Gewässer zuständig. Für kleinere Flüsse und Bäche sind die Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte verantwortlich.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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