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Flughafen Köln/Bonn: Brisanter Fund in Handgepäck – Passagier lügt


Flughafen Köln/Bonn
Brisanter Fund in Handgepäck: Passagier lügt

Von t-online, pb

04.08.2025 - 17:45 UhrLesedauer: 2 Min.
Mitarbeiter an einem Handgepäck-Scanner (Symbolfoto): Am Flughafen Köln/Bonn fielen zwei Männer mit ihrem Gepäck auf.Vergrößern des Bildes
Mitarbeiter an einem Handgepäck-Scanner (Symbolfoto): Am Flughafen Köln/Bonn fielen zwei Männer mit ihrem Gepäck auf. (Quelle: IMAGO/STAR-MEDIA/imago)
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Zwei Reisende packen das Falsche ein und stehen plötzlich vor der Bundespolizei. Jetzt drohen den beiden Urlaubern Strafverfahren.

Innerhalb eines Tages haben die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gleich zweimal scharfe 9mm-Patronen bei deutschen Staatsangehörigen entdeckt, die keine entsprechende Berechtigung zum Führen von Munition besaßen. Das teilte die Bundespolizei am Montag mit.

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Der erste Vorfall ereignete sich am Donnerstagmorgen (1. August): Bei der Kontrolle eines 24-Jährigen vor seinem Abflug nach Lissabon wurde eine scharfe Patrone gefunden. Gegenüber den Bundespolizisten erklärte der Mann, sein Großvater habe Munition entsorgt und er habe sich eine Patrone mitgenommen, diese aber im Gepäck vergessen. Einen Nachweis für den legalen Besitz der Munition konnte er nicht vorlegen.

Mann zeigt Ermittlern falschen Nachweis am Flughafen

Am Abend desselben Tages wiederholte sich ein ähnlicher Fall: Bei einem 38-Jährigen, der nach Marokko reisen wollte, fanden die Sicherheitskräfte ebenfalls eine scharfe 9mm-Patrone. Der Mann gab an, Sportschütze zu sein, und präsentierte den Beamten einen entsprechenden Nachweis auf seinem Smartphone.

Die anschließende Überprüfung im nationalen Waffenregister ergab jedoch, dass er dort nicht registriert ist und auch keine Waffenbesitzkarte besitzt.

In beiden Fällen beschlagnahmte die Bundespolizei die Munition. Die Männer konnten ihre geplanten Reisen dennoch antreten. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland erwartet sie jeweils ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz.

Die Bundespolizei weist anlässlich dieser Vorfälle darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände im Handgepäck strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Reisende sollten vor Reiseantritt sorgfältig prüfen, dass sie keine derartigen Gegenstände bei sich führen.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, 04.08.2025
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