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Köln | Nach Düsseldorfer Vorstoß: Stadt prüft Badeverbot im Rhein


Düsseldorf will Rhein-Baden verbieten
Kommt jetzt auch in Köln ein Schwimmverbot?

Von t-online, snh

06.08.2025 - 12:03 UhrLesedauer: 2 Min.
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Warnschilder mit Rettungsringe am Rhein (Archivbild): Köln prüft ein Badeverbot im Rhein wie Düsseldorf umzusetzen. (Quelle: imago stock&people/imago)
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In Düsseldorf soll nach tödlichen Badeunfällen im Rhein ein Badeverbot durchgesetzt werden. Die Stadt Köln will prüfen, ob das Verbot auch hier möglich ist.

Nach mehreren tödlichen Badeunfällen im Rhein in Düsseldorf will die Stadt nun ein Badeverbot durchsetzen. Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden, wie Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) ankündigte. Doch wie ist die aktuelle Situation in Köln?

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Hier scheiterte das generelle Badeverbot im Rhein bisher an der Zuständigkeit. Aktuell gilt das Schwimmverbot nur in der Nähe von Häfen, Brücken, Anlegestellen und Schifffahrtsanlagen. Eine Ausweitung auf den gesamten, rund 40 Kilometer langen Kölner Rheinabschnitt würde die Stadt begrüßen, jedoch durch die zuständige Behörden.

Wer jedoch für die Umsetzung eines Verbots in Köln zuständig wäre, bleibt bisher unklar. Dennoch wolle die Stadt prüfen, ob das Vorhaben aus Düsseldorf auch auf Köln übertragbar sei. Auf Anfrage von t-online ließ die Stadtverwaltung mitteilen: "Die Stadt Köln prüft im Austausch mit der Stadt Düsseldorf die dortigen Planungen auf eine Übertragbarkeit auf das Kölner Stadtgebiet." Zudem werde "im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten kontinuierlich an einer Minimierung des Risikos, welches durch das Baden im Rhein entsteht", gearbeitet.

Badeverbot im Rhein: Innenministerium erteilt Stadt Düsseldorf Zuständigkeit

In Bezug auf die geltenden Zuständigkeiten weist die Stadt auf eine Bundesverordnung von 1972 hin, die eigentlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in Bonn in der Pflicht sähe. Diese sieht jedoch die Zuständigkeit bei den Ländern, wo die Zuständigkeiten zwischen Innen- und Verkehrsministerium kreisen.

Im Fall von Düsseldorf habe das NRW-Innenministerium der Stadt erlaubt, eigenständig handeln zu können, wie Oberbürgermeister Keller erklärte.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Stadt Köln
  • Eigene Bericherstattung
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