Bei Polizeieinsatz in Köln Frau filmt Tote – und stellt die Aufnahmen live ins Netz

In Köln-Riehl findet die Polizei eine Frau tot in ihrer Wohnung. Eine Nachbarin zückt das Smartphone und filmt den Einsatz für Social Media mit – aber nicht ohne Konsequenzen.
Am Wochenende hat eine Kölnerin einen Einsatz der Polizei gefilmt – und die Aufnahmen live über die Sozialen Medien verbreitet. Laut Polizei habe der Stream fast eine Stunde lang angedauert. Besonders prekär: Auf den Bildern waren nicht nur die Einsatzkräfte zu sehen, sondern auch eine tote Frau.
Wie die Polizei auf Anfrage von t-online schildert, ereignete sich der Einsatz am Samstag (2. August) gegen 23 Uhr im Stadtteil Riehl. Die Beamten waren in die Stammheimer Straße gerufen worden, um nach einer 49-jährigen Frau zu sehen. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, fanden sie die Frau tot in ihrer Wohnung vor.
Frau liegt tot in Wohnung – Todesursache unklar
Im Laufe des Einsatzes seien die Beamten von einer Zeugin darauf aufmerksam geworden, dass eine 30-jährige Nachbarin den Einsatz mit dem Smartphone mitfilmte und live ins Netz stellte. Dabei sei auch die Verstorbene zu sehen gewesen. Die Beamten beschlagnahmten das Handy der Frau und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen sie ein. Sie wird sich nun wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verantworten müssen.
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Woran die 49-Jährige verstorben ist, sei derzeit noch unklar. Die Ermittlungen zu den Hintergründen und zur Todesursache dauern demnach noch an. Laut einem Pressesprecher der Polizei aber liegen nach ersten Erkenntnissen keine Hinweise darauf vor, die auf ein Gewaltverbrechen schließen lassen.
Polizei: "Nicht alles muss gefilmt oder geteilt werden"
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anfertigung derartiger Aufnahmen kein "Content" für Social Media sind, sondern eine strafbare Grenzüberschreitung darstellen. Demnach ist es gesetzlich verboten, Verstorbene zu filmen oder zu fotografieren. Auch das Filmen und Fotografieren von Menschen in hilflosen Situationen – etwa wenn sie betrunken oder verletzt sind – kann strafbar sein. Selbiges gilt für Aufnahmen aus "Wohnungen oder andere Bereiche des höchstpersönlichen Lebensraums" anderer Menschen.
"Polizeieinsätze sollten generell nicht durch eine Aufnahme mit dem Smartphone gestört oder behindert werden", schreibt die Polizei in einem Statement auf Facebook zu dem Fall. "Nicht alles muss gefilmt oder geteilt werden – vor allem, wenn sich echte Schicksale dahinter verbergen. Denken Sie darüber nach, bevor Sie auf 'Aufnahme' drücken."
- facebook.com: Beitrag der Polizei Köln vom 6. August 2025
- Anfrage bei der Polizei Köln