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Köln: Badeverbot im Rhein – Behörden streiten über Zuständigkeit


Rechtliche Hürden
Stadt will Baden im Rhein verbieten – Wer ist zuständig?

Von t-online, nfr

07.07.2025 - 09:53 UhrLesedauer: 2 Min.
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Wasserrettung der DLRG (Symbolbild): Badeunfälle am Rhein häufen sich. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Nach mehreren Badeunfällen am Rhein will die Stadt Köln ein generelles Badeverbot für den Fluss. Doch auf dem Weg zu einer rechtlichen Regelung verliert sich das Anliegen in einem Dschungel aus Zuständigkeiten.

Die Gefahren im Rhein sind bekannt: tückische Strömungen, starker Wellenschlag durch Schiffe, plötzlich auftretende Strudel. Immer wieder kommt es zu tödlichen Unfällen – zuletzt etwa in Düsseldorf, wo ein sechsjähriger Junge ertrank. Seine Leiche wurde Tage später in Duisburg gefunden.

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Auch die Stadt Köln sieht dringenden Handlungsbedarf. Bisher gilt das Schwimmverbot nur zwischen der Altstadt und Niehl. Nun will die Stadt eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet – allerdings nicht in Eigenregie. Eine Stadtsprecherin erklärte gegenüber dem WDR, Köln würde ein generelles Badeverbot "durch die zuständige Behörde" begrüßen.

Doch genau an dieser Zuständigkeit scheitert die Umsetzung. Wer rechtlich für ein umfassendes Verbot verantwortlich wäre, bleibt unklar – und das seit Jahrzehnten. Die Stadt Köln verweist auf eine Anfrage des "Kölner Stadtanzeiger" auf eine Bundesverordnung von 1972, die eigentlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in Bonn in der Pflicht sähe. Diese wiederum spielt den Ball an die Länder zurück. Und dort? Kreisen die Zuständigkeiten zwischen Innen- und Verkehrsministerium – ohne klares Ergebnis.

Badeverbot: Düsseldorf geht voran

Konkret geworden ist hingegen die Stadt Düsseldorf. Die Landeshauptstadt fordert bereits ein vollständiges Badeverbot für ihren 42 Kilometer langen Rheinabschnitt. Düsseldorfs Ordnungsdezernent Christian Zaum begrüßt diese Forderung: "Das hätte eine Signalwirkung. Es ist ein Unterschied, ob Baden erlaubt oder explizit verboten ist", sagte er dem WDR. Auch neue Metallschilder am "Paradiesstrand" sowie verstärkte Aufklärung via Social Media und Doppelstreifen aus Polizei und Ordnungsdienst gehören zu den Maßnahmen.

Rechtliche Lage: Schwimmen auf eigene Gefahr

Rechtlich ist das Baden im Rhein nicht grundsätzlich verboten. Laut Landeswassergesetz NRW (§ 19) dürfen Menschen auf eigene Gefahr in natürlichen Gewässern baden. Nur wenn andere beeinträchtigt oder ökologische Schäden verursacht würden, könnte ein Verbot greifen (§ 20). Für allgemeine Sicherheitsrisiken – wie das Risiko des Ertrinkens – greifen diese Paragrafen jedoch nicht.

Verwendete Quellen
  • Artikel von t-online
  • Eigene Recherchen

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