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Köln: Verwaltungsgericht weist Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkung ab


"Verhältnismäßig und zumutbar"
Verwaltungsgericht weist Eilanträge gegen Ausgangssperre ab

Von dpa, t-online
21.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Polizeiwagen fährt nachts durch die verlassene Hohe Straße: Die Ausgangsbeschränkungen in Köln bleiben. Das Verwaltungsgericht hat Eilanträge gegen die Maßnahme abgewiesen.Vergrößern des BildesEin Polizeiwagen fährt nachts durch die verlassene Hohe Straße: Die Ausgangsbeschränkungen in Köln bleiben. Das Verwaltungsgericht hat Eilanträge gegen die Maßnahme abgewiesen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Die nächtliche Ausgangssperre in Köln bleibt: Das Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen die Maßnahme im Kampf gegen die Coronakrise abgewiesen. Oberbürgermeisterin Reker begrüßte die Entscheidung.

Das Kölner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch den Eilantrag eines Bürgers gegen die von der Stadt Köln verhängte nächtliche Ausgangsbeschränkung mit dem Argument ab, die Maßnahme sei "voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar". (Az.: 7 L 689/21)

Die Ausgangsbeschränkung sei "gesetzlich zulässig, weil sich eine kontinuierliche ansteigende Entwicklung der Inzidenzzahlen in Köln bis zu einem Wert von 188,1 in der vergangenen Woche ergeben" habe, schrieb das Gericht. Sozialkontakte in fremden Haushalten stellten "ein Risiko dar, das die Ausgangsbeschränkung zu verringern suche".

Oberbürgermeisterin Henriette Reker zeigte sich bestätigt in ihrem Kurs: "Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass durch die Ausgangsbeschränkung und der damit einhergehenden Reduzierung der Kontakte, die Infektionszahlen gesenkt und die Krankenhäuser und Intensivstationen effektiv entlastet werden."

Die Stadt Köln hatte die Ausgangsbeschränkung am 16. April verhängt. Danach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung – wie in Hamburg – in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet – etwa zur Berufsausübung oder für einen Arztbesuch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Stadt Köln: Pressemitteilung vom 21. April
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