t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: Große Lockerungen – diese Corona-Regeln gelten ab jetzt


Kontakte, Sport, Partys
Große Lockerungen – diese Corona-Regeln gelten ab jetzt

Von t-online
Aktualisiert am 11.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Zahlreiche Menschen genießen die Sonne im Inneren Grüngürtel: Seit Freitag gelten in Köln weitere Lockerungen.Vergrößern des BildesZahlreiche Menschen genießen die Sonne im Inneren Grüngürtel: Seit Freitag gelten in Köln weitere Lockerungen. (Quelle: NurPhoto/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Inzidenzwert in Köln ist weiter gesunken und liegt jetzt stabil unter dem Wert von 35 – darum konnten am Freitag weitere Lockerungen in Kraft treten. Was nun in der Domstadt gilt.

Die Corona-Lage in Köln hat sich deutlich entspannt. Zwar ist am Freitagmorgen ein geringfügig höherer Inzidenzwert gemeldet worden als noch am Donnerstag, er liegt aber immer noch auf einem niedrigen Niveau von 22 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Weil der Wert nun schon seit einer Woche unter 35 liegt, trat daher am Freitag die nächste Lockerungsstufe in Kraft.

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum dürfen sich Angehörige aus maximal fünf Haushalten treffen – ohne weitere Beschränkung. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen jeweils zusätzlich teilnehmen – sie werden nicht mitgezählt und können sich dementsprechend auch untereinander unbegrenzt treffen.

Gastronomie

Die Innengastronomie darf ohne vorherige Tests öffnen – sofern jedoch die Landesinzidenz von Nordrhein-Westfalen über 35 steigt, entfällt diese Regelung und es sind wieder Tests nötig.

Kultur

Veranstaltungen sind draußen und drinnen mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, negativer Test und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Das gleiche gilt für Theater, Oper und Kinos. Sogar mehr als 1.000 Personen sind mit entsprechendem Hygienekonzept erlaubt – allerdings darf nur maximal ein Drittel der Kapazität der Veranstaltungsfläche ausgenutzt werden.

Gruppen, die hobbymäßig gemeinsam singen oder Blasinstrumente spielen dürfen mit bis zu 30 beziehungsweise 50 Personen proben, wenn ein negativer Test vorliegt.

Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind bis zu 100 erlaubt, dann muss aber ein negativer Test vorliegen. Maskenpflicht besteht innen nur, wenn keine besondere Rückverfolgbarkeit, etwa durch einen Sitzplan, sichergestellt ist.

Private Partys im öffentlichen Raum sind erstmals wieder erlaubt – mit bis zu 100 Gästen außen und bis zu 50 innen ohne Abstand, sofern negative Tests vorliegen.

Sport

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1.000 Zuschauende erlaubt, aber nur maximal ein Drittel der Kapazität darf belegt sein. Innen gilt die gleiche Beschränkung, hier muss allerdings ein negativer Test vorliegen sowie ein Sitzplan nach Schachbrettmuster. Solange die Landesinzidenz unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Freizeit

Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen, Clubs und Diskotheken mit Außenbereich dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, dürfen Spielbanken öffnen – ohne Tests, aber mit Abstand. Bordelle dürfen ebenfalls wieder öffnen, negative Tests müssen vorliegen.

Wie geht es weiter?

Im aktuellen Plan der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist die jetzt erreichte Lockerungsstufe die niedrigste – demnach sind keine weiteren Lockerungen bei einer bestimmten Inzidenz vorgesehen. Ab 1. September treten allerdings weitere Schritte in Kraft, solange der Wert unter 35 bleibt. Dann sind etwa Musikfestivals mit bis zu 1.000 Gästen möglich, ebenso wie die Öffnung des Innenraums von Clubs und Diskotheken unter bestimmten Voraussetzungen. Auch Sportfeste sollen mit entsprechendem Konzept ohne Personenbegrenzung erlaubt sein.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website