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Köln: Kita-Erpresser schlich sich hinter Elternteil ein


Bombendrohung in Köln
Kita-Erpresser schlich sich hinter Elternteil ein

Von dpa
Aktualisiert am 07.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Polizisten sperren das Kita-Gelände nach der Bombendrohung ab (Archivbild): Der Verdächtige ist mittlerweile in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.Vergrößern des BildesPolizisten sperren das Kita-Gelände nach der Bombendrohung ab (Archivbild): Der Verdächtige ist mittlerweile in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa-bilder)
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Im Fall des Mannes, der eine Kölner Kita mit einer mutmaßlichen Bombe bedrohte, gibt es neue Erkenntnisse. Offenbar hat sich der Täter Eltern eines Kindes zu Nutzen gemacht.

Der Mann, der mutmaßlich eine Kita in Köln mit einer Bombe bedroht hat, soll sich im Rücken eines Elternteils Zutritt zu der Einrichtung verschafft haben. Das geht aus einem Bericht des NRW-Innenministeriums an den Innenausschuss zur Sitzung am Mittwoch hervor.

Der 53-Jährige sei nach bisherigem Stand der Ermittlungen am 19. November jemandem gefolgt, der gerade sein Kind habe abholen wollen. Anschließend habe er neun Kindern, sechs Mitarbeitern und drei Elternteilen erklärt, sie sollten – mit Ausnahme einer Erzieherin – die Räumlichkeiten verlassen, da er eine Bombe bei sich trage. Dabei habe er auf eine Plastiktüte mit einem Kabel verwiesen.

Köln: Täter war bereits zuvor juristisch auffällig geworden

Danach hätten alle Angesprochenen die Kita verlassen, niemand sei geblieben. Der Mann habe das auch so geschehen lassen.

Der Vorfall hatte einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Der 53-Jährige stellte sich schließlich den Beamten. Die Angaben, die er dabei gemacht habe, hätten den "Verdacht einer psychischen Erkrankung" weiter bestätigt, heißt es in dem Bericht. Die Tüte sei harmlos gewesen. Ermittelt werde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Für den Mann sei eine Unterbringung auf "gefahrenabwehrender Grundlage" angeordnet worden.

Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass der Deutsche, der in Köln wohnt, bereits mehrfach juristisch auffällig geworden sein soll. Im Bundeszentralregisterauszug seien 22 Eintragungen zu rechtskräftigen Verurteilungen zu finden, die erste aus dem Jahr 1991. Darunter seien Straßenverkehrs- und Vermögensdelikte, aber auch Körperverletzungsdelikte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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