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Mainz: Rheinland-Pfalz lockert weitere Corona-Regeln


In der Gastronomie und im Sport
Rheinland-Pfalz lockert weitere Corona-Regeln

Von dpa
Aktualisiert am 15.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Servierkraft bringt Gästen eines Cafés mit Gummihandschuhen Kaffee (Symbolbild): In der Gastronomie ist der Thekenbetrieb für Speisen und Getränke wieder erlaubt.Vergrößern des BildesEine Servierkraft bringt Gästen eines Cafés mit Gummihandschuhen Kaffee (Symbolbild): In der Gastronomie ist der Thekenbetrieb für Speisen und Getränke wieder erlaubt. (Quelle: Robert Michael/dpa)
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In Rheinland-Pfalz treten einige Lockerungen von bestehenden Corona-Regeln in Kraft. Gastronomen, Eltern und Sportler dürften sich freuen.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung lockert von Mittwoch an die Corona-Beschränkungen im Sport und in der Gastronomie weiter. Zugleich ist der Übergang zum Regelbetrieb in den Kitas wieder möglich – von 1. August an gilt dieser überall wieder. Die Bestimmungen der Zweiten Landesverordnung zur 10. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:

In der Gastronomie ist der Thekenbetrieb wieder erlaubt für Speisen und Getränke. Allerdings müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden und die Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Begrenzung der Sperrzeiten auf 5 bis 24 Uhr wird aufgehoben. Es gelten die Sperrzeiten wie vor der Pandemie.

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Training und Wettkampf sind in festen Kleingruppen von bis zu 30 Menschen wieder möglich – vorher waren nur 10 Personen erlaubt. Allerdings müssen jetzt auch beim Außensport die Kontakte für die Nachverfolgung im Infektionsfall erfasst werden.

Damit sei die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb wieder möglich – auch in Sportarten wie Fußball, Handball und Volleyball. Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Menschen gelten die Abstands- und Hygieneregeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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