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Verwaltung | Gerichtsvize kritisiert fehlende Personalentscheidung


Verwaltung
Gerichtsvize kritisiert fehlende Personalentscheidung

Von dpa
Aktualisiert am 02.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVergrößern des BildesAußenansicht des Oberverwaltungsgerichts. (Quelle: David Inderlied/dpa/dpa-bilder)
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In ungewohnt scharfer Form hat der Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) eine bislang fehlende Personalentscheidung des Landes kritisiert. "Dass das Spitzenamt in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit auch eine Senatsvorsitzendenstelle nach dem Ruhestandseintritt von Präsidentin Dr. Brandts Ende Mai 2021 seit inzwischen fast zwei Jahren unbesetzt ist, stößt deshalb auf wachsendes Unverständnis und führt hier wie auch in der interessierten Öffentlichkeit zu Fragen, die andernorts beantwortet werden müssen", sagte Sebastian Beimesche am Donnerstag in Münster.

Der Vizepräsident hatte sich bei der Jahrespressekonferenz des OVG zur Personalausstattung der Gerichte und zur Beschleunigung von Verfahren geäußert. Die jetzt seit fast zwei Jahren nicht besetzte Präsidentenstelle war bereits Thema im Rechtsausschuss des Landtags. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte sich dazu nicht geäußert. Nachfragen zu Bewerbern wollte der Minister Mitte Januar nicht beantworten.

Mit dem Präsidentensenat verknüpft ist ein am OVG anstehendes Großverfahren im Streit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD. Die derzeitige personelle Lage in dem Senat lasse es nicht zu, sich seriös zu einem Starttermin zu äußern. Noch laufen nach Angaben des Vizepräsidenten auch noch Fristen für Stellungnahmen der Beteiligten. Allerdings sei der Start des Verfahrens auch nicht von der Besetzung des Präsidentenpostens abhängig.

Abgesehen von der fehlenden Besetzung an der Spitze seien die Verwaltungsgerichte in NRW laut Beimesche personell gut ausgestattet. Nach großen Klagewellen in den vergangenen Jahren zu den Themen Asyl und Corona seien die Verfahren 2022 insgesamt rückläufig gewesen. An den Gerichten in Minden, Münster, Arnsberg, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Aachen gab es einen Rückgang von 8 Prozent, am Oberverwaltungsgericht in Münster lag das Minus bei 23 Prozent. Allerdings gebe es jetzt wieder Hinweise auf mehr Asylverfahren. Beim zuständigen Bundesamt gebe es wieder mehr Anträge auf Asyl. Mit dem Krieg in der Ukraine habe dies aber nichts zu tun. Hier habe die EU schnell reagiert und den flüchtenden Menschen einen humnaitäten Aufenthaltsstatus ermöglicht.

Die Windkraft dagegen bringt dem OVG weiterhin viel Arbeit. Jährlich laufen in Münster rund 100 neue Klagen auf. Rund die Hälfte komme von Anlagenbetreibern gegen die Ablehnung von Genehmigungen oder gegen einschränkende Nebenstimmungen des Genehmigungsbescheids, sagte der Vorsitzende des im Sommer 2022 neu eingerichteten Windkraft-Senats, Hans-Joachim Hüwelmeier. Klagen kämen auch von Anwohnern, die sich durch Windenergieanlagen gestört fühlten, von Naturschutzverbänden in Sachen Artenschutz oder von Kommunen, die ihre Planungshoheit von Genehmigungsbehörden gefährdet sähen.

Das OVG ist seit Ende 2020 NRW-weit in erster Instanz für alle neuen Streitfälle um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern zuständig. Neben dem speziellen Windkraft-Senat, der sich ausschließlich mit solchen Fällen befasst, sind noch zwei weitere Senate mit Windkraftverfahren befasst. Am Jahresende 2022 waren beim OVG insgesamt 110 Verfahren anhängig. In den ersten beiden Monaten gingen insgesamt 21 neue Klagen ein. Hüwelmeier schätzt, dass mehr als die Hälfte aller Verfahren - moderiert vom Gericht - durch Vergleiche endet.

Im vergangenen Jahr habe die Anzahl der Nachbar- und Gemeindeklagen sehr deutlich abgenommen, sagte Hüwelmeier. Auf der anderen Seite gebe es eine deutliche Zunahme von Betreiberklagen gegen Nebenbestimmungen. Auch Naturschutzverbände hätten weniger geklagt. Ob dies Zufall oder eine Tendenz sei, könne man noch nicht sagen.

An herausragenden Verfahren verhandelt das OVG in diesem Jahr unter anderen diese Themen: Bei mehreren geplanten Windkraftanlagen gibt es Konflikte mit dem Militär, weil Truppenübungsplätzen in der Nähe sind. Das OVG muss außerdem klären, ob die Räumung des Hambacher Forsts rechtmäßig war. Weitere Klagen drehen sich um Lärm durch Schützenfeste, einen Anspruch auf einen Kitaplatz in Aachen bei Wohnsitz in den Niederlanden, um den Anspruch eines Syrers auf Bafög beim Wechsel des Studienfachs und das Zeigen von PKK-Fotos auf einer Demonstration.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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