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Münster | Rechte SEK-Chats: Strafrechtliche Verfahren eingestellt


Münster
Rechte SEK-Chats: Strafrechtliche Verfahren eingestellt

Von dpa
26.06.2023Lesedauer: 2 Min.
SmartphoneVergrößern des BildesEine Frau hält ein Smartphone in der Hand. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Rund ein Jahr nach Bekanntwerden von rechtsextremen und gewaltverherrlichenden Chats bei SEK-Polizisten in Münster sind die Ermittlungen zum größten Teil eingestellt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster von Montag lag bei den Inhalten keine Volksverhetzung vor. Begründung: Für diesen Straftatbestand ist die Öffentlichkeit Voraussetzung. Es handelte sich laut den Ermittlungen, die aus Neutralitätsgründen von der Bielefelder Polizei geführt wurden, allerdings um geschlossene Chatgruppen. Ein Großteil der Polizisten stammte von Spezialkräften (SEK) aus Münster, die anderen unter anderen aus Dortmund und dem Kreis Steinfurt.

Bei den Ermittlungen fanden die Ermittler auf den sichergestellten Handys der insgesamt 16 Beamten auch kinder- und jugendpornografische Darstellungen. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Bilder über den Messengerdienst Whatsapp verteilt. Nur bei drei der Beamten habe es allerdings auch einen sogenannten Besitzwillen gegeben. Bei den anderen wurden das Verfahren deshalb eingestellt. Zwei der drei Polizisten haben der Einstellung gegen eine vierstellige Geldauflage in der Zwischenzeit zugestimmt. Bei einem steht die Antwort laut Staatsanwaltschaft noch aus.

Münsters Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf hatte im Juli 2022 über die Suspendierung mehrerer ihrer Beamten berichtet. Zuvor waren bei den Ermittlungen Chatverläufe über mehrere Jahre (2013 bis 2018) ausgewertet worden. Ausgangspunkt waren Ermittlungen gegen einen SEK-Beamten aus dem Jahr 2021.

Die Inhalte der Chatgruppe hätten mit den Werten der Polizei nichts zu tun, hatte Dorndorf damals gesagt. Wer Gewalt verherrliche, sich rassistisch oder rechtsextremistisch äußere, gegen den werde ermittelt.

Nach Angaben des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der NRW-Polizei (LAFP) in Selm sind die Disziplinarverfahren gegen die Beamten noch nicht abgeschlossen.

"Zu unterschiedlichen Zeiten waren 21 verschiedene Beamte an den betreffenden Chatgeschehen beteiligt. Aufgrund der disziplinarrechtlich vorgelagerten Verwaltungsermittlungen erhärteten sich gegen neun Beamte tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen, so dass gegen diese Disziplinarverfahren eingeleitet wurden", teilte das Landesamt am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Acht Beamte, denen zu einem früheren Zeitpunkt laut LAFP das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden war, befinden sich nach beamtenrechtlicher Prüfung wieder im Dienst.

Über die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen hatte zuvor das "Westfalen-Blatt" berichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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