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Nürnberg: 90-Jährige täuscht Pflegebedürftigkeit vor – Strafbefehl


Es geht um Abrechnungsbetrug
90-Jährige täuscht Pflegebedürftigkeit vor – Strafbefehl

Von afp
05.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Pfleger in Berlin (Symbolbild): Viel Geld soll in die Pflegeausbildung fließen.Vergrößern des BildesEin Pfleger hilft einer Frau (Symbolbild): In Bayern sollen Patienten verschiedene Erkrankungen simuliert haben. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Ein Pflegedienst soll im großen Stil betrogen haben, Patienten halfen dabei. Jetzt wurden zehn ältere Menschen bestraft. Darunter ist auch eine 90-Jährige.

Das Amtsgericht Nürnberg hat Strafbefehl gegen eine 90 Jahre alte Frau erlassen, die einem Pflegedienst durch das Vortäuschen angeblicher Hilfsbedürftigkeit beim Abrechnungsbetrug geholfen haben soll. Insgesamt erließen die Ermittler zehn Strafbefehle gegen Patienten im Alter ab 71 Jahren, die Geldstrafen lagen zwischen 400 Euro und 1.800 Euro, wie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mitteilte. Diese hatte die Strafbefehle beantragt.

Den vermeintlich Pflegebedürftigen wird demnach vorgeworfen, durch Unterschrift von inhaltlich falschen Leistungsnachweisen einem Pflegedienst geholfen zu haben, tatsächlich nicht erbrachte pflegerische Leistungen abzurechnen. Tatsächlich sollen die Betreiber des Pflegediensts keinerlei Pflegetätigkeiten erbracht haben. Die mit Strafbefehl verfolgten Patienten sollen rüstig und altersgerecht gesund gewesen sein.

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg: Patienten simulierten

Gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Bayern sollen sie verschiedene Erkrankungen vorgespiegelt und simuliert haben – darunter etwa eine schwere Demenz, eine ausgeprägte Körpersteife, einen für Parkinson typischen Tremor der rechten Hand oder eine Gehstörung. Vor der Prüfung durch den Medizinischen Dienst soll der Pflegedienst den Senioren erklärt haben, wie sie sich verhalten sollten. Außerdem seien Hilfsmittel wie Rollatoren oder Badewannenhilfen eigens für die Prüfung herangeschafft worden.

Mit der vorgetäuschten Pflegebedürftigkeit sollen die Betreiber des Pflegediensts von Januar 2014 bis Dezember 2017 unberechtigt Leistungen abgerechnet haben. Der Pflegedienst soll den Senioren als Gegenleistung Provisionen ausgezahlt haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft machten die meisten der Angeklagten keine Angaben gegenüber den Ermittlern. Drei von ihnen hätten die Vorwürfe bestritten.

Gegen die Betreiber des Pflegediensts sei Anklage zum Amtsgericht wegen 362 Fällen des Abrechnungsbetrugs erhoben worden. Sie sollen über 175.000 Euro mit Hilfe falscher Abrechnungen kassiert haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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