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Nürnberger Striplokal wirbt mit Reichsadler – Behörden sind machtlos


Entsetzen im Netz
Striplokal wirbt mit Reichsadler: Behörden sind machtlos

Von t-online
Aktualisiert am 22.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Rotlichtmilieu (Symbolfoto): Das Angebot eines Striplokals aus Nürnberg sorgt für Aufsehen.Vergrößern des BildesRotlichtmilieu (Symbolfoto): Das Angebot eines Striplokals aus Nürnberg sorgt für Aufsehen. (Quelle: edpics/imago images)
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Skandal im Rotlichtbezirk: Ein Striplokal in Nürnberg wirbt mit Reichsadler für seine "anständigen Mädels". Die Behörden können nichts dagegen ausrichten.

Schon der Name der Tanzbar in Frakturschrift ist bezeichnend. Doch vor allem sorgt die "Böhmische Haube" an der Ottostraße in Nürnberg mit einem Werbeplakat für Aufregung im Internet. Dort prangt neben deutscher Flagge auch ein Reichsadler, ein bekanntes Symbol aus dem NS-Regime. Wo sonst das Hakenkreuz im Eichenkranz ist, wurde der Umriss einer Stripperin platziert. Auf einem anderen Plakat wirbt die "Kultbar in der Nürnberger Partymeile", als die sie sich selbst im Internet bezeichnet, mit "14 Oben-Ohne-Mädels". Die Zahl ist eine bekannte Chiffre in der Szene.

Einem österreichischen Journalisten fiel der explizite Aufsteller vor der Bar auf. Michael Bonvalot teilte die Beobachtung einer seiner Mitarbeiter auf Twitter. Er schreibt dazu: "Unfassbar, dass das möglich ist." Viele reagierten entsetzt und fassungslos unter dem Posting. Auf Nachfrage erklärt Bonvalot, dass seinen Beitrag über 220.000 Menschen gesehen hätten. So wurde die Frage laut, wie so etwas ausgerechnet in Nürnberg mit seiner NS-Vergangenheit geduldet werden könne. Da ist etwa vom "NS-Stripclub" die Rede. Ein anderer Nutzer fragt scherzhaft, ob man dort mit Reichsmark zahlen dürfe.

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Zur "Böhmischen Haube" gehört eine weitere Gaststätte in unmittelbarer Nähe sowie ein Biergarten, die zur selben GmbH gehören. Alle "unter deutscher Leitung", wie prominent und vor schwarz-rot-goldenem Hintergrund beworben wird.

Wissen die Behörden über den Fall Bescheid? Eine Nachfrage von t-online beim Polizeipräsidium Mittelfranken zeigt, dass dort das benannte Lokal als auch die umstrittene Werbung durchaus bekannt seien.

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beschäftigte sich mit dem Fall

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und das zuständige Fachkommissariat hätten den Fall juristisch bewertet, erklärt ein Sprecher. Nach dieser Einschätzung erfülle der Reichsadler in der vorliegenden Darstellung nicht den Tatbestand des Paragrafen 86a im Strafgesetzbuch. Demnach handele es sich hierbei also nicht um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Schon im April 2022 sei die Abbildung eines Reichsadlers auf entsprechenden Werbeplakaten aufgefallen, so der Polizeisprecher. "Dabei hatte es sich ebenfalls um die Abbildung eines Reichsadlers ohne Hakenkreuz im Eichenkranz gehandelt." Nach dem Tweet, der nun viral ging, sei erneut überprüft worden. Mehr dürfe das Polizeipräsidium Mittelfranken "aus einsatztaktischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht" preisgeben.

Auch der Stadt Nürnberg sind die Lokalitäten bekannt, erklärt ein Sprecher t-online. Bisher seien dem Ordnungsamt jedoch "nur Deutschlandflaggen und der Hinweis 'Deutsche Leitung' aufgefallen". Dagegen könne die Stadt nichts unternehmen, da es sich um keine strafbaren Symbole oder Inhalte handelte.

Wiener Journalist überrascht über deutsche Gesetzgebung

Über "das Verwenden des Reichsadlers mit einem Überdecken des Hakenkreuzes durch eine andere Abbildung" habe das Ordnungsamt erst durch die Presseanfrage von t-online erfahren. Das bestätigt die Stadt Nürnberg auf Nachfrage.

Wie Journalist Bonvalot aus Wien das erlebt, dass sein Tweet einen solchen Sturm der Entrüstung ausgelöst hat? "Ich berichte regelmäßig über die extreme Rechte. Dass gerade dieser Tweet so viele Reaktionen auslöst, hat mich positiv überrascht", erklärt er.

Im negativen Sinne überrascht sei er, dass das Zeigen eines NS-Reichsadlers in Deutschland legal sein soll. "In Österreich gäbe es hier wohl eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz gegen NS-Wiederbetätigung." Im Falle einer Verurteilung würden hohe Strafen drohen. "Gerade mit der Geschichte Nürnbergs wäre jedenfalls wünschenswert, wenn NS-Symbole wie der Reichsadler endgültig und nachhaltig aus dem Stadtbild verschwinden."

Verwendete Quellen
  • @MichaelBonvalot: Twitter-Kanal und Nachfrage
  • Anfrage bei der Polizei Mittelfranken
  • Anfrage bei der Stadt Nürnberg
  • Nürnberger Partymeile: Webseite
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