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Mörder flieht aus Gericht in Regensburg: Fluchtzimmer nicht gesichert – Konsequenzen


Entflohener Mörder
Richter: Fluchtzimmer nicht für Häftlinge gesichert

Von t-online, ads, jse

11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Rachid C. und seine Fluchtroute: Er entkam über ein Fenster im Erdgeschoss.Vergrößern des BildesRachid C. und seine Fluchtroute: Aus diesem Fenster im Erdgeschoss flüchtete der Verurteilte. (Quelle: Polizeipräsidium Oberpfalz/imago/Smith)
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Fünf Tage lang hält Rachid C. Regensburg in Atem, bis er an der Grenze zu Frankreich gefasst wird. Nun zeigt sich: Am Gericht ging offenbar einiges schief.

Während seiner lebenslangen Freiheitsstrafe soll der verurteilte Mörder Rachid C. in der JVA Straubing Beamte angegriffen haben – und brach beim Gerichtsprozess aus einem Anwaltszimmer aus. Sein Verteidiger hatte die Sicherheitsvorkehrungen im Amtsgericht Regensburg bereits scharf kritisiert. Nun erklärt ein Richter t-online die Umstände des Ausbruchs.

Der verurteilte Raubmörder, der eine Kioskbesitzerin in Nürnberg erwürgt hatte, war bei einer Besprechung im Anwaltszimmer entkommen. Wie Amtsgerichtssprecher und Richter Thomas Schug sagt, ist das jedoch für Gespräche mit Inhaftierten überhaupt nicht vorgesehen.

Die verhängnisvolle Besprechung unter vier Augen sei "auf ausdrückliche Bitte des Verteidigers" gestattet worden, erklärt Schug, und das nicht zum ersten Mal. Doch: "Das Anwaltszimmer ist nicht gesichert", so der Richter.

Ungesichert: Anwaltszimmer nicht für Inhaftierte "konzipiert"

Der Raum werde eigentlich von Rechtsanwälten in Sitzungspausen genutzt, ab und zu auch zum Besprechungsraum mit Mandanten umfunktioniert. "Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten ist der nicht überwachte Raum nicht konzipiert." Wieso konnten C. und sein Verteidiger dann das Zimmer nutzen?

Offenbar weil das schon in der Vergangenheit so gemacht wurde: "Solange der Raum nicht anderweitig genutzt wurde und die Sicherung des Angeklagten durch eine geeignete Fesselung erfolgt war, haben in der Vergangenheit wohl auch Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten in dem Raum stattgefunden", erklärt Schug. Das Problem: C. war nicht adäquat gefesselt.

Die Richterin hatte nämlich in der Hauptverhandlung angeordnet, C. die Handfesseln abnehmen zu lassen: zum Mitschreiben. Das habe er auch schon an den vorangegangenen Prozesstagen gemacht. Aber: "Die Anordnung, die Handfesseln abzunehmen, war erkennbar nur für die Dauer der Hauptverhandlung erfolgt", schildert Richter Schug. Im Anwaltszimmer wurde das jedoch offenbar nachgeholt.

Gericht zieht nach Rachid C.s Flucht Konsequenzen

Das Ergebnis: Der Angeklagte hatte wohl körperlich keinerlei Problem, aus dem Fenster zu entkommen. Wie die Polizei auf einer Pressekonferenz mitgeteilt hatte, hatte sich ein Sicherheitsmann noch vor dem Fenster positionieren wollen – kam dort jedoch zu spät an. C.s Verteidiger zufolge hatte ein Sicherheitsmann, der vor der Tür gewartet hatte, noch versucht, den Flüchtigen übers Fenster einzuholen. Seine Flucht hat nun wohl im Amtsgericht Regensburg für ein Umdenken gesorgt.

"Das Anwaltszimmer wird bis auf Weiteres nur für Rechtsanwälte und nicht inhaftierte Mandanten zugänglich sein", erklärt Richter Schug. Für C. dürfte der Ausbruch nicht viel geändert haben: Weil er auf seiner Flucht nach aktuellem Stand nichts und niemandem geschadet hat, dürfte er ohne weitere Strafe davonkommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Anfrage ans Amtsgericht Regensburg
  • Eigene Recherche
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