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Prozess gegen Bürgermeister bei Fürth: Hat er sich durch Flüchtlinge bereichert?


Langenzenn
Prozess gegen Bürgermeister: Durch Flüchtlinge bereichert?

Von dpa, krei

Aktualisiert am 04.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Das alte Rathaus in Langenzenn (Symbolbild): Der Bürgermeister der mittelfränkischen Kleinstadt steht vor Gericht – ihm wird Betrug vorgeworfen.Vergrößern des BildesDas alte Rathaus in Langenzenn (Symbolbild): Der Bürgermeister der mittelfränkischen Kleinstadt steht vor Gericht – ihm wird Betrug vorgeworfen. (Quelle: imageBROKER/Norbert Probst via www.imago-images.de)
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Wegen Betrugsvorwürfen steht der Bürgermeister von Langenzenn am Donnerstag vor dem Amtsgericht Fürth. Der CSU-Kreisverband ist sauer – wegen einer ganz anderen Sache.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lokalpolitiker Jürgen Habel aus Mittelfranken vor, zwei ukrainische Flüchtlingsfamilien bei sich untergebracht und dafür beim Landratsamt Fürth zum Teil unrechtmäßig Wohnkosten geltend gemacht zu haben. Dabei soll ein Schaden im mittleren vierstelligen Bereich entstanden sein.

Habel hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben, deshalb kommt es nun zum Prozess. Der Lokalpolitiker, der seit 2008 Bürgermeister der 10.000-Einwohner-Kleinstadt ist, hat sich auf Anfrage bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Für die Verhandlung am Donnerstag hat das Amtsgericht nach eigenen Angaben das persönliche Erscheinen des Angeklagten angeordnet und sechs Zeuginnen und Zeugen geladen.

Ebenso wohl keine Mandatsträgerbeiträge an die CSU gezahlt

Seit dem 1. März ist Habel nach Angaben des CSU-Kreisverbands Fürth-Land nicht mehr Parteimitglied – weil ein "zunehmender Entfremdungsprozess mit der örtlichen CSU" eingesetzt habe, wie es hieß.

Habel habe seit 2020 keine Mandatsträgerbeiträge an die Langenzenner CSU entrichtet und einen Schaden von mehr als 10.000 Euro verursacht, teilte Christian Ell, der CSU-Ortsverbandvorsitzende und Zweiter Bürgermeister von Langenzenn, mit. Demnach habe Habel 4,5 Prozent seines monatlichen Grundgehalts an den Ortsverband zahlen müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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