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Anschlag auf Ermreuther Synagoge: Rechtsradikaler Zündler muss in Haft


Brandanschlag auf Synagoge
Rechtsradikaler Zündler muss in Haft

Von t-online, mtt

26.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Beschuldigte (r.) und sein Anwalt: Der 22-Jährige hat laut Gericht eine gefestigte rechtsextreme Gesinnung.Vergrößern des BildesDer Beschuldigte (r.) und sein Anwalt: Der 22-Jährige hat laut Gericht eine gefestigte rechtsextreme Gesinnung. (Quelle: Vogl/dpa)
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Betrunken zog er nachts vor die Synagoge, schlug eine Scheibe ein – und versuchte dann Feuer zu legen. Vor Gericht wurde seine extreme Grundhaltung thematisiert.

Das Amtsgericht Bamberg hat einen 22 Jahre alten Rechtsradikalen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt: Er hatte Silvester versucht, die Synagoge im bayerischen Ermreuth in Brand zu stecken. Das Gericht sprach den Mann am Freitag der versuchten schweren Brandstiftung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig (Az.: 510 Js 18/23).

Der 22-Jährige hatte die Attacke zuvor gestanden. Eine Überwachungskamera hat die ganze Tat in der Nacht auf Neujahr 2023 gefilmt. Zunächst schlug der Angeklagte eine Scheibe der Synagoge ein, dann versuchte er mehrfach vergeblich, ein Feuerwerk anzuzünden und es ins Gebäude zu werfen. Als das misslang, ging der schwer Betrunkene schließlich weiter. Laut den Ermittlungen wäre das Feuerwerk geeignet gewesen, einen Brand zu verursachen.

Auf dem Smartphone wimmelte es von Neonazi-Material

Auf dem Handy des Beschuldigten fanden Ermittler später zahlreiche Bilder, Texte und Musikstücke mit rechtsradikalem und antisemitischem Inhalt. Auf einem Foto steht der Angeklagte vor einer Reichsflagge und zeigt den Hitlergruß.

Vor Gericht behauptete der Mann zunächst, er wisse nicht mehr, was ihn zum Brandanschlag gebracht habe. Aufgrund seines Alkoholkonsums könne er sich nicht mehr an alles erinnern, trug der Anwalt des Mannes vor. Auf Nachfrage räumt der Beschuldigte dann allerdings ein, dass an dem Abend seine rechtsradikale Gesinnung zum Vorschein gekommen sei.

Verteidigung: Der Rechtsradikale will sich Hilfe holen

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte dem 22-Jährigen eine "gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung" attestiert und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Auch der Vorsitzende Richter sprach von einer seit Jahren bestehenden rechtsextremen Gesinnung.

Der Angeklagte sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz seines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen. Insofern solle das Urteil auch ein deutliches Zeichen setzen. Die Verfahrenskosten muss der Verurteilte tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger des Verurteilten erklärte vor Gericht, sein Mandant habe sich bei der jüdischen Gemeinde in Ermreuth über den entstandenen Schaden informiert, und die Eltern des Angeklagten hätten daraufhin rund 1.900 Euro an die Gemeinde überwiesen. Nach einer Verurteilung wolle sich der 22-Jährige Hilfe holen und Gespräche mit Vertretern der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus in Nürnberg fortsetzen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • radio-bamberg.de: "Urteil für Täter von Ermreuth"
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