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Sommerferien in Bayern: Zoll Nürnberg gibt Tipps – sonst wird's teuer


Nürnberger Zoll gibt Tipps
Von diesen Waren lassen Reisende besser die Finger

Von t-online
23.07.2025 - 15:14 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Beamter des Zolls (Symbolbild): Bei Nürnberg haben die Beamten einen Kleintransporter hochgenommen.Vergrößern des Bildes
Ein Beamter des Zolls (Symbolbild): Gerade in den Ferien sind sie gefragt. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Zum Ferienstart erinnert der Zoll: Wer Tabak, Alkohol oder Souvenirs aus dem Urlaub mitbringt, sollte genau hinschauen – sonst kann’s teuer werden.

Zum Start der Sommerferien in Bayern am 1. August warnt das Hauptzollamt Nürnberg vor teuren Überraschungen bei der Rückkehr aus dem Urlaub.

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Wer beispielsweise aus Nicht-EU-Ländern oder Sondergebieten wie den Kanaren nach Deutschland einreist, muss sich an strikte Mengen- und Wertgrenzen halten. Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Vor allem Tabak, Alkohol und Arzneimittel unterliegen festen Freimengen. Diese gelten nur, wenn die Waren persönlich mitgeführt werden. Werden diese hingegen per Post, Fracht oder Kurierdienst versendet, greifen andere Bestimmungen. Das teilte das Hauptzollamt Nürnberg am Mittwoch mit.

Was darf mit – und wie viel?

Nach Angaben des Zolls gilt Folgendes für Reisende, die Waren für den privaten Gebrauch einführen: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Waren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei – bis zu einem Wert von 300 Euro. Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro. Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Wert von insgesamt 175 Euro. Tabak und Alkohol zählen dabei nicht in den Warenwert hinein – sie unterliegen eigenen Mengengrenzen.

Martina Stumpf, Sprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, erklärt dazu: "Auch im Reiseverkehr gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Sie rät deshalb dringend, sich vorab auf www.zoll.de zu informieren.

Hier ist Vorsicht geboten

Ein absolutes Tabu sind verbotene Waren wie Waffen, geschützte Tierarten oder gefälschte Markenprodukte. Hier kann es laut Zoll nicht nur zur Beschlagnahmung kommen – bei größeren Mengen drohten auch straf- und zivilrechtliche Folgen. "Gefälschte Markenwaren sind niemals ein echtes Schnäppchen", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Achtung bei EU-Reisen: Auch innerhalb der Europäischen Union gelten Ausnahmen – etwa bei Alkohol, Tabak oder Kaffee. Hier greifen nationale Verbrauchsteuern. Wer zu viel mitbringt, muss unter Umständen ebenfalls Abgaben zahlen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Hauptzollamts Nürnberg vom 23. Juli 2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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