Bauarbeiten in Nürnberg Hauptverkehrsstraße wird wochenlang zur Einbahnstraße

Autofahrer müssen ab Ende Juli auf einer weiteren wichtigen Verkehrsachse in Nürnberg mit Verzögerungen rechnen. Grund sind Bauarbeiten.
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) saniert von Donnerstag, 31. Juli, bis Donnerstag, 4. September 2025, die Fahrbahn der Gibitzenhofstraße zwischen Brehmstraße und Dianaplatz in Richtung stadtauswärts. Wie die Stadt mitteilte, wird dabei auch der bestehende Radweg verbreitert und neue Fahrradständer werden montiert.
Die Vorarbeiten beginnen bereits am Montag, 28. Juli. In dieser Phase kommt es für den Verkehr nur zu geringfügigen Einschränkungen. Ab Donnerstag, 31. Juli, wird die Fahrbahn in südlicher Richtung jedoch voll gesperrt. Grund dafür ist die Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht, heißt es von der Stadt.
Zwei Umleitungen für Autofahrer – auch Radfahrer betroffen
Für Autofahrer werden zwei Umleitungsstrecken ausgeschildert: Eine führt über die Brehmstraße, die Sandreuthstraße und die Maybachstraße. Die alternative Route verläuft über den Frankenschnellweg.
Auch Radfahrer müssen ab der zweiten Bauphase mit Einschränkungen rechnen. Im zweiten Bauabschnitt werden sie über die Freiburger Straße, die Mannheimer Straße und die Meisenstraße umgeleitet. Im dritten Bauabschnitt führt der Umweg über die Brehmstraße, die Lotzestraße, die Karlsruher Straße und die Freiburger Straße.
Busse weichen ebenfalls aus
Fußgänger können die Baustelle passieren und alle Anliegergrundstücke bleiben zu Fuß erreichbar. Der Verkehr in Richtung Norden ist von den Arbeiten nicht betroffen. Die Buslinien 68 und N6 werden in Richtung stadtauswärts ebenfalls umgeleitet. Nähere Informationen dazu sind in der Fahrplanauskunft der Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) zu finden, so die Stadt.
Nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte werden die Teilstücke wieder für den Verkehr freigegeben. Die Baumaßnahmen dienten laut Stadt auch der Umsetzung der Radverkehrsstrategie.
- Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 23. Juli 2025
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