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Nürnberg: 67-Jähriger wegen Doppelmord vor Gericht – Eifersucht als Motiv


Ehefrau und Bekannter erschossen
Taxiunternehmer wegen Doppelmordes vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 02.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Spurensicherung am Tatort in Nürnberg (Archivfoto): Im November wurden in Gebersdorf zwei Menschen erschossen.Vergrößern des BildesSpurensicherung am Tatort in Nürnberg (Archivfoto): Im November wurden in Gebersdorf zwei Menschen erschossen. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Ein 67-Jähriger muss sich wegen Mordes verantworten. Im vergangenen Jahr soll der Angeklagte seine Ehefrau und einen Bekannten erschossen haben. Hintergrund könnte ein Beziehungsstreit sein.

In Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft einen 67-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen angeklagt. Der Mann soll seine Ehefrau und einen Bekannten auf offener Straße erschossen haben.

Die Ermittler gehen demnach davon aus, dass der Mann fälschlicherweise eine Liebesbeziehung zwischen seiner von ihm seit Jahren getrennt lebenden Frau und dem Bekannten vermutete. Aus Eifersucht und Wut soll er dann beide am 21. November vergangenen Jahres mit einer Pistole im Stadtteil Gebersdorf erschossen haben.

Anklage in Nürnberg: Mann soll Ehefrau und Bekannten erschossen haben

Alle drei waren den Angaben zufolge Inhaber von Taxiunternehmen. Der Angeklagte habe zwar selbst eine Beziehung mit einer anderen Frau geführt. Er sei jedoch der Überzeugung gewesen, dass seine Ehefrau dies nicht dürfe.

Am Tattag sei der 67-Jährige in das Taxi des Bekannten gestiegen und habe um eine Fahrt zum Wohnhaus seiner 63 Jahre alten Frau gebeten. Dort habe sich ein heftiger Streit zwischen den Dreien entwickelt. Danach soll der Mann mit der Pistole zuerst seine Frau von hinten gezielt in den Kopf geschossen haben und danach den 62 Jahre alten Bekannten im Taxi sitzend.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der 67-Jährige am Tatort die Morde gegenüber Zeugen eingeräumt. Im Laufe der Ermittlungen habe er jedoch keine Angaben mehr zu den Vorwürfen gemacht. Der Angeklagte ist in Untersuchungshaft.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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