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Palmer: Anhörung zum möglichen Parteiausschluss bei Grünen


Stuttgart
Palmer: Anhörung zum möglichen Parteiausschluss bei Grünen

Von dpa
23.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Tübingens Oberbürgermeister PalmerVergrößern des BildesBoris Palmer kommz mit seinem Fahrrad zu einem Pressetermin. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Immer wieder polarisierte der Grünen-Politiker Boris Palmer mit Aussagen - auch gegenüber seiner eigenen Partei. Nun rückt eine Entscheidung über den möglichen Rauswurf des Tübinger Oberbürgermeisters bei den Grünen näher. In der Landesgeschäftsstelle der Partei in Stuttgart findet am Samstag (12.00 Uhr) die Anhörung im Parteiausschlussverfahren statt. Die mündliche Verhandlung vor dem parteiinternen Schiedsgericht erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie eine Sprecherin der Grünen mitteilte.

Ob das Schiedsgericht schon am Samstag eine Entscheidung trifft, ist offen. Das Landesschiedsgericht hat nach früheren Angaben einer Grünen-Sprecherin acht Wochen Zeit, den Verfahrensbeteiligten die Entscheidung schriftlich zuzustellen. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch erwartet eine Entscheidung deshalb erst in den kommenden Wochen, wie er am Freitag sagte.

Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Letzter Auslöser für das Ausschlussverfahren war ein Facebook-Beitrag Palmers über den früheren deutschen Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo, in dem der OB das sogenannte N-Wort benutzte. Mit diesem Begriff wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.

Palmer beteuerte, seine Äußerung sei ironisch gemeint gewesen. Die Grünen-Führung sah den Vorfall aber nur als Teil einer "langen Liste von kalkulierten Ausrutschern und inszenierten Tabubrüchen".

Palmers Anwalt hingegen argumentierte in seinem mehr als 50-seitigen Erwiderungsschreiben, dass der Politiker der Partei keinen Schaden und schon gar keinen schweren Schaden zugefügt habe, sondern für die Partei ein außergewöhnlicher Aktivposten sei. Das würden die persönlichen Zustimmungswerte und die Wahlergebnisse zeigen.

Das Parteiausschlussverfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Der 49-jährige Palmer will als parteiloser Kandidat antreten. Der Landesvorstand der Grünen hatte den Parteiausschluss Palmers im vergangenen November beantragt.

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