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Trotz Haftstrafe: Ex-Weltmeister Felix Sturm plant Box-Comeback


Trotz Haftstrafe
Ex-Weltmeister Felix Sturm plant Box-Comeback

Von t-online, dsl

04.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Felix Sturm: 2016 trug der frühere Weltmeister gegen den Russen Fedor Chudinov seinen letzten Boxkampf aus.Vergrößern des BildesFelix Sturm: 2016 trug der frühere Weltmeister gegen den Russen Fedor Chudinov seinen letzten Boxkampf aus. (Quelle: Marianne Müller/imago-images-bilder)
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Der frühere Box-Weltmeister glaubt trotz seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und einer Haftstrafe an eine Rückkehr in den Ring. In einem Interview erklärt er, wie er sich fit hält.

Der frühere Weltmeister Felix Sturm plant sein Box-Comeback. "Ich trainiere sechsmal die Woche, ich bin fit", sagte der 41-Jährige in einem Interview mit dem "Spiegel". Der gebürtige Leverkusener wurde im Dezember 2019 wegen Steuerhinterziehung und Doping schuldig gesprochen. Zuvor saß er bereits acht Monate in Untersuchungshaft. Nun hofft Sturm auf die Anerkennung einer Halbstrafe, wodurch er in den offenen Vollzug wechseln könnte. "Das würde mir die Möglichkeit geben, mich auf einen Kampf vorzubereiten", erklärt er. Gegen das Urteil im Dopingfall hat Sturm zudem Berufung eingelegt.

Sturm wegen Dopingmissbrauch angeklagt und verurteilt

"Ich will noch vier bis sechs Kämpfe machen", sagt Sturm. Für dieses Ziel trainiert er in seinem möglichen Rahmen hinter den Mauern des Kölner Gefängnisses: "Zwei Stunden am Tag konnte ich laufen. Eine Runde waren 60 Schritte. Ich bin 150 bis 200 Runden gelaufen, um auf Kilometer zu kommen."

Sturm wurde im Anschluss an seinen letzten WM-Kampf 2016 gegen den Russen Fjodor Chudinov positiv auf das Anabolikum Stanozolol getestet worden und daraufhin wegen Dopingmissbrauch und Körperverletzung angeklagt worden. Durch die Berufung gibt es aber kein rechtskräftiges Urteil. Auch wegen Steuerhinterziehung wurde der Deutsch-Bosnier zur Rechenschaft gezogen. "Ich habe hier einen großen Fehler gemacht, für den ich auch geradestehe", blickt Sturm heute auf seine Straftat.

Verwendete Quellen
  • "Spiegel": Ausgabe 37/2020, Seite 96
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