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FC Bayern: Körperverletzung – Anklage gegen Boateng teilweise zugelassen


Wegen Körperverletzung
Anklage gegen Boateng teilweise zugelassen

Von t-online, Mey

Aktualisiert am 24.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Muss sich vor Gericht verantworten: Jerome Boateng.Vergrößern des BildesMuss sich vor Gericht verantworten: Jerome Boateng. (Quelle: MIS/imago-images-bilder)
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Der Weltmeister von 2014 hat aktuell nicht nur sportliche Sorgen. Der Spieler des FC Bayern muss sich vor Gericht verantworten. Ein genauer Termin ist noch nicht bekannt.

Das Amtsgericht München hat eine Anklage gegen den Fußballprofi Jerome Boateng vom FC Bayern München wegen Körperverletzung in Teilen zugelassen. Zunächst berichteten das "WDR" und die "SZ" davon. Inzwischen bestätigte dies Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst auch gegenüber t-online.de. Doch was genau wird ihm zur Last gelegt?

"Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag. "Wir legen dem Herrn Boateng zur Last, dass er zwei Fälle der Körperverletzung, in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche, zum Nachteil einer ehemaligen Lebensgefährtin begangen haben soll."

Es gibt Widersprüche zwischen den Zeugen

Der zuständige Richter am Amtsgericht hingegen sieht auch beim zweiten Komplex nach derzeitigem Ermittlungsstand keine gefährliche Körperverletzung. Zur Begründung führte der Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem an, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Fußball-Weltmeisters damals beim Arzt nicht davon geredet habe, mit Gegenständen verletzt worden zu sein. Außerdem gebe es Widersprüche zwischen den Zeugen, auch Videoaufnahmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständen hin.

Deshalb ließ der Richter nach einem ungewöhnlich langem Hin und Her im Zwischenverfahren nun zwar grundsätzlich die zwei Komplexe zur Anklage zu, bewertete die Vorwürfe aber nur als einfache Körperverletzung. Daraufhin legten Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreterin Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht München entscheiden, ob die Bewertung des Richters oder der Staatsanwaltschaft dem Verfahren zugrunde gelegt wird. Im Anschluss werden Termine für das Verfahren festgelegt.

Der FC Bayern München war für eine Stellungnahme zunächst ebenso wenig zu erreichen wie Boatengs Anwalt. Die Kanzlei hatte laut Berichten von WDR und "Süddeutscher Zeitung" im September erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur SID
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