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Skandal um WM 2006: Chefermittler Lauber muss Fifa-Fall abgeben


Wegen dubioser Treffen
Skandal um WM 2006: Chefermittler muss Fall abgeben

Von dpa
18.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Muss den Fall abgeben: Bundesanwalt Michael Lauber ist laut Schweizer Strafgericht befangen.Vergrößern des BildesMuss den Fall abgeben: Bundesanwalt Michael Lauber ist laut Schweizer Strafgericht befangen. (Quelle: Manuel Winterberger/imago-images-bilder)
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Geheime Gespräche mit Fifa-Boss Gianni Infantino kosten Bundesanwalt Michael Lauber den Fall: Der Chefermittler ist nach Ansicht des höchsten Schweizer Strafgerichts befangen.

Das höchste Schweizer Strafgericht hat Bundesanwalt Michael Lauber wegen seiner Ermittlungen gegen hohe Funktionäre des Weltfußballverbandes Fifa gerügt. Es erklärte ihn am Dienstag wegen dubioser Treffen mit dem jetzigen Fifa-Präsidenten Gianni Infantino für befangen. Er könne die Ermittlungen nicht weiterführen, entschied das Strafgericht in Bellinzona. Das Urteil kann nicht angefochten werden und ist damit rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft nehme das Urteil zur Kenntnis, teilte sie mit.

Lauber eröffnete 2015 Verfahren gegen vier Mitglieder des Organisationskomitees der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Es geht um mögliche Finanzdelikte. Inzwischen laufen mehr als zwei Dutzend Verfahren.

Ein Beschuldigter hatte Beschwerde eingereicht

Lauber hatte sich 2016 mehrmals vertraulich mit Infantino getroffen und diese Begegnungen nicht protokolliert. Das sei nötig gewesen, um komplizierte Fragen zu klären, hatte Lauber sich verteidigt. Das Bundesstrafgericht sah darin aber einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung.

Einer der in den Verfahren der Bundesanwaltschaft Beschuldigten hatte wegen der Treffen mit Infantino Beschwerde gegen Lauber und andere Ermittler eingereicht. Die Treffen waren erst durch Medienberichte ans Licht gekommen. Das Bundesstrafgericht erklärte auch einen Staatsanwalt der Bundesanwaltschaft als befangen.


Gegen Lauber läuft wegen der Treffen mit Infantino bereits ein Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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