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1899 Hoffenheim gegen Bayer Leverkusen: Was Sie zum Phantomtor wissen müssen


Skandal in Sinsheim
Was Sie zum Phantomtor wissen müssen

Von t-online
Aktualisiert am 19.10.2013Lesedauer: 4 Min.
Ein Tornetz und die unangenehmen Folgen für Stefan Kießling.Vergrößern des BildesEin Tornetz und die unangenehmen Folgen für Stefan Kießling. (Quelle: imago/Avanti)
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Aus Sinsheim berichtet Jörg Runde

Die 70. Minute im Spiel zwischen 1899 Hoffenheim und Bayer Leverkusen wird in die Bundesliga-Geschichte eingehen. Stefan Kießlings Phantomtor erhitzt auch am Tag nach der Partie noch die Gemüter. Viele Fragen stehen im Raum: t-online.de gibt die wichtigsten Antworten auf einem Blick.

Wo lag der Hauptfehler?

Als der Ball im Tor lag, war es eigentlich schon zu spät. Ist der Ball drin, muss auch der Schiedsrichter davon ausgehen, dass es ein Tor ist. Es sei denn, er hat klar erkannt, dass der Ball vorbei ging. Das hatte Felix Brych nach eigener Aussage aber nicht. Mit dem Anstoß nach dem Tor war Brychs Chance auf eine Korrektur dahin. Der Hauptfehler des Schiedsrichtergespanns lag darin, dass die Tornetze schlampig kontrolliert wurden.

Trägt 1899 Hoffenheim eine Mitschuld?

Klares ja. Der Verein ist als Hausherr für die korrekte Ausstattung des Spielfelds zuständig. So steht es im Regelwerk. Ein Loch im Netz ist ein klarer Regelverstoß, der allerdings bei der Kontrolle durch die Schiedsrichter hätte behoben werden müssen.

Kann man Stefan Kießling und den anderen Bayer-Profis einen Vorwurf machen?

Es wäre ungerecht, Stefan Kießling und den Bayer-Profis den Schwarzen Peter zuzuschieben. Dafür sind an anderer Stelle zu viele Fehler passiert. Ihre Hände in Unschuld waschen können Kießling und Co. aber auch nicht. Dass ihnen bei dem Treffer etwas komisch vorkam, zeigt der verhaltene Jubel. Kießling sagte später: "Das ist eine Scheißsituation für mich. Ich habe es wirklich nicht genau gesehen."

Wird das Spiel wiederholt?

Nachdem die Hoffenheimer offiziell Protest gegen die Wertung des Spiels eingelegt haben, ist ein Wiederholungsspiel auf jeden Fall eine Option, die Chancen stehen aber eher schlecht. Das DFB-Sportgericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz kann nur eine Wiederholung anordnen, wenn Schiri Brych ein Regelverstoß nachgewiesen werden kann. Andernfalls gilt das vom Weltverband FIFA wie ein Schatz gehütete Prinzip der Tatsachenentscheidung.

Wie geht der DFB mit dem Fall um?

Der Verband hat angekündigt, in den kommenden Tagen Stellungnahmen des Schiedsrichters, der beteiligten Vereine und des Kontrollausschusses einzuholen. Anschließend wird das Sportgericht den Fall verhandeln. Parallel dazu steht der Deutsche Fußball-Bund in Kontakt mit der FIFA, um die international gültige Rechtslage für solche Fälle zu klären und die verbindlichen Vorgaben des Weltverbandes bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

„Dass ein solches Phantomtor als ungerecht empfunden wird, können wir alle absolut nachvollziehen. Der reflexartige Ruf nach einer Wiederholung des Spiels ist verständlich, aber wir wissen aus der Vergangenheit auch, wie sehr die FIFA die Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters schützt“, sagt Dr. Rainer Koch, zuständiger DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, und erinnert an das nicht gegebene Tor der Engländer bei der WM 2010 gegen Deutschland. „Entscheidend ist für uns, welche Möglichkeiten uns die sportrechtlichen Statuten und Vorgaben überhaupt geben, denn letztlich ist die FIFA bei einer solchen Entscheidung maßgeblich.“

Kommt jetzt der Videobeweis?

Hoffenheims Trainer Markus Gisdol und sein Leverkusener Kollege Sami Hyypiä forderten bei der Pressekonferenz den Videobeweis. "Ich hoffe, dass wir da irgendwann mal eine vernünftige Regel finden. Wir sind ja nicht mehr im fünften Jahrhundert", meinte Gisdol. FIFA, UEFA und DFB sperren sich aber gegen die Unterstützung durch die TV-Kameras. Die Funktionäre befürchten, dass dadurch die Seele des Spiels beschädigt wird. Fehlentscheidungen, wie die in Hoffenheim, nehmen sie billigend in Kauf. Der Einsatz anderer Techniken ist wahrscheinlicher.

Hätten andere technische Hilfsmittel das Tor verhindert?

Wenn in Hoffenheim die Torlinientechnik von GoalControl zum Einsatz gekommen wäre, hätte das System ein "Nichttor" angezeigt: "Unser Torliniensystem überwacht die Torlinie vollständig zwischen beiden Pfosten und der Latte. Nur wenn der Ball durch diesen virtuellen Vorhang von vorne - also nicht durch ein Außennetz von der Seite - ins Tor kommt, wird dem Schiedsrichter dies klar als Treffer an seine Spezialuhr gesendet und dort angezeigt. Ein sogenanntes Phantomtor ist bei GoalControl daher absolut unmöglich", sagte GoalControl-Geschäftsführer Dirk Broichhausen.

Gehört der Torlinientechnik die Zukunft?

Die Technik kam bereits beim Confed Cup in Brasilien zum Einsatz und wird von der FIFA auch bei der WM 2014 benutzt. Es gilt spätestens nach dem Phantomtor als wahrscheinlich, dass auch in der Bundesliga zukünftig von der Technik Gebrauch gemacht wird. Ein Starttermin könnte der Auftakt der Saison 2014/2015 sein. Die UEFA ist übrigens gegen den Einsatz der Technik, sie bevorzugt Torrichter.

Gab es schon einmal einen ähnlichen Fall?

Das berühmteste Phantom-Tor erzielte Thomas Helmer am 23. April 1994. Beim Spiel zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg (2:1) hatte Helmer den Ball mit der Hacke am Tor vorbeigelegt. Schiedsrichter Hans-Joachim Osmers entschied nach Rücksprache mit Linienrichter Jörg Jablonski auf Tor für die Münchner. Nürnberg legte erfolgreich Einspruch ein, das Wiederholungsspiel gewannen die Bayern 5:0. Schon damals gab die FIFA nur widerwillig ihr O.k für eine Neuansetzung. Sie will normalerweise die Tatsachenentscheidung unangetastet lassen.

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