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Prinz Marcus von Anhalt: Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Haft


Prozess gegen Prinz Marcus von Anhalt
Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 19.09.2016Lesedauer: 2 Min.
Marcus Prinz von Anhalt posiert im Mai in Augsburg im Landgericht.Vergrößern des BildesMarcus Prinz von Anhalt posiert im Mai in Augsburg im Landgericht. (Quelle: dpa-bilder)
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Im ersten Steuerprozess gab es vier Jahre Gefängnis für "Protzprinz" von Anhalt wegen Hinterziehung von 800.000 Euro. Jetzt sieht die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre als ausreichend an und genehmigt einen Porsche als "schnellstes Büro der Welt".

Im neuen Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt hat die Staatsanwaltschaft eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Der 49-Jährige habe seine Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt und damit fast 660.000 Euro hinterzogen, führte der Staatsanwalt am Montag vor dem Augsburger Landgericht aus.

In einem ersten Prozess war der selbst ernannte "Protzprinz" und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, damals ging es um die Hinterziehung von etwa 800.000 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die geschäftliche Nutzung von Rolls Royce und anderen teuren Fahrzeugen nicht ausreichend geprüft gewesen sei.

Verteidiger fordern Strafe ohne Haft

Die Verteidiger des 49-Jährigen, der kürzlich an der Sat.1-Show "Promi Big Brother" teilgenommen hatte, machten noch einmal klar, dass sie ihren Mandanten für unschuldig halten. Da der BGH am Schuldspruch festhielt und ein Freispruch daher unmöglich ist, forderte Rechtsanwalt Olaf Langhanki eine Strafe ohne Haft für den 49-Jährigen - er hat schon mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Ein konkretes Strafmaß nannte Langhanki nicht.

Fahrzeuge als "ganz klassische Werbemittel"

Die Luxus-Karossen waren nach Ansicht des Verteidigers nötig, um als Rotlicht-Unternehmer Macht und Erfolg auszustrahlen - auch gegenüber Branchen-Konkurrenten. Zudem habe der Angeklagte, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und sich den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hat, die Fahrzeuge als "ganz klassische Werbemittel" eingesetzt, um seine Person zu vermarkten. Die inszenierte Internet- und Fernsehpräsenz des 49-Jährigen mit seinen Autos sei "professionelles Showbusiness", meinte der Anwalt. "Das hat mit Privatleben nichts zu tun."

Der Staatsanwalt gestand Prinz von Anhalt sogar zu, dass er einen Porsche 911 Turbo Coupé als "schnellstes Büro der Welt" absetzen durfte. Ein VW Golf, Passat oder Fiat wäre für ihn tatsächlich "zu popelig" gewesen. Die anderen Edel-Fahrzeuge von "Prinz Protz" sah der Ankläger aber nicht als legitime Geschäftswagen an. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.

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