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Nackt-Nonne Antje Mönning will Strafe nicht akzeptieren


Ex-"Um Himmels Willen"-Star
Nackt-Nonne Antje Mönning will Strafe nicht akzeptieren

Von dpa, t-online, JaH

Aktualisiert am 12.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Antje Mönning: Die Schauspielerin will, dass sich eine höhere Instanz noch einmal mit ihrem Fall beschäftigt.Vergrößern des BildesAntje Mönning: Die Schauspielerin will, dass sich eine höhere Instanz noch einmal mit ihrem Fall beschäftigt. (Quelle: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++/dpa-bilder)
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Die frühere "Um Himmels Willen"-Schauspielerin Antje Mönning ist für ihren Nackttanz verurteilt worden. Die 40-Jährige sieht an ihrem öffentlichen Strip nichts schlimmes und ist mit ihrer Strafe nicht einverstanden.

300 Euro soll Antje Mönning bezahlen. Sie ist Anfang Dezember wegen einer exhibitionistischen Einlage auf einem Parkplatz verurteilt worden. Jetzt soll sich eine höhere Instanz noch einmal mit dem Fall befassen.

Antje Mönnings Verteidiger Alexander Stevens sagte, dass er eine sogenannte Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt habe. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte den Vorfall als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Was war überhaupt passiert?

Die ehemalige TV-Nonne hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern eine Art Tänzchen gezeigt und dabei den Rock gehoben. Ungünstig für die Mimin war nur, dass sich unter den drei Männern zwei Zivilpolizisten befanden, die Antje Mönning anzeigten.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – auch, oder gerade weil die Schauspielerin früher eine Nonne in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" verkörperte. Bestritten hatte sie ihre Nacktshow nicht, diese aber als eine Kunstaktion bezeichnet. Im Nachhinein war sie in einem Musikvideo als sexy Nonne verkleidet zu sehen, wie sie ironisch auf die Begegnung mit den Polizisten anspielt.

Musikvideo als sexy Nonne

Gegen Antje Mönning hatte es zunächst einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gegeben. Diesen Vorwurf hielt der Amtsrichter für nicht zutreffend, die dafür nötige sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit liege nicht vor. Er verurteilte den TV-Star aber wegen "Belästigung der Allgemeinheit". Anwalt Stevens hatte bereits bei der Verhandlung angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Eigene Recherche
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