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Britney Spears: Vater Jamie bleibt weiter Vormund


Richterin entscheidet
Vater von Britney Spears bleibt weiter Vormund

Von t-online, rix

Aktualisiert am 01.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Britney Spears: Die Sängerin will ihr Leben zurück.Vergrößern des BildesBritney Spears: Die Sängerin will ihr Leben zurück. (Quelle: imago images)
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Seit 13 Jahren bestimmt er über das Leben seiner Tochter. Britney Spears wünscht sich ihre Freiheit zurück. Doch nun soll die zuständige Richterin den Antrag für die Aufhebung der Vormundschaft von Jamie Spears erneut abgelehnt haben.

24 Minuten lang hatte Britney Spears vergangene Woche vor Gericht ausgesagt. "Ich bin nicht glücklich, ich kann nicht schlafen. Ich bin so wütend, das ist verrückt. Und ich bin deprimiert. Ich weine jeden Tag", sagte die Sängerin über ihre aktuelle Situation.

Sie wolle ihr "Leben zurück", so die 39-Jährige. "13 Jahre sind genug!" Denn nach mehreren Zusammenbrüchen bestimmt seit 2008 ihr Vater Jamie Spears über die Finanzen der "Toxic"-Interpretin, aber auch über sie als Person. Und so wie es aussieht, wird das auch erst einmal so bleiben.

Jamie Spears weiterhin ihr Vormund

Wie das Promiportal "TMZ" berichtet, soll Jamie Spears vorerst ihr Vormund und der alleinige Verwalter ihres Vermögens, das auf 60 Millionen Dollar geschätzt wird, bleiben. Die Richterin soll den Antrag von Sam Ingham, Anwalt der Sängerin, ihren Vater mit sofortiger Wirkung aus der Vormundschaft zu entlassen, abgelehnt haben. Warum die Richterin so entschieden hat, ist nicht bekannt.

Britney Spears und ihr Anwalt hatten bereits im November gefordert, dass der Vermögensverwalter "Bessemer Trust" allein über den Gesamtbesitz der Sängerin bestimmen soll. Schon damals wies das Gericht den Antrag ab.

Ein halbes Jahr später reichte ihr Anwalt auch den Antrag ein, das Unternehmen solle als Co-Verwalter fungieren. Das Gericht stimmte zu. Allerdings tritt dies erst in Kraft, wenn alle Dokumente unterschrieben sind. Somit hat Jamie Spears auch weiterhin die Macht über die Finanzen seiner Tochter.

Verwendete Quellen
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